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Alleinerziehende und Elterngeld – Anmerkungen zu einer Stellungnahme der Bundesfamilienministerin in „Berlin direkt“

von Stefan Fuchs
09/01/2008 - 14:08

Alleinerziehende und Elterngeld – Anmerkungen zu einer Stellungnahme der Bundesfamilienministerin in „Berlin direkt“

Alleinerziehende profitieren vom Elterngeld – das jedenfalls behauptete die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in der Sendung „Berlin direkt“ vom 6. Januar 2008. Zweifellos können beruflich etablierte und gutverdienende Mütter von dem an das Erwerbseinkommen gekoppelten Elterngeld profitieren. Dies gilt vor allem dann, wenn sie vor der Geburt ihres Kindes ein Gehalt von 2.000 € und mehr bezogen und deshalb Anspruch auf 1.000 € und mehr Elterngeld haben. Die berufliche Lage von Alleinerziehenden ist allerdings nicht immer so günstig: Das Spektrum reicht von der erfolgreichen Diplom-Kauffrau über die Studentin bis zur teilzeitbeschäftigten Krankenschwester.

© Stefan Fuchs - 07.01.2008
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Die Diplom-Kauffrau mit einem Nettoeinkommen von 2.500 € kann bis zu 1.675 € Elterngeld beziehen und gehört damit zu den 15 Prozent der Elterngeldbezieher die 1.000 € und mehr bekommen. Die Studentin hat dagegen nur Anspruch auf den Sockelbetrag von 300 € monatlich. Dabei hat sie über den eigenen und den Lebensunterhalt ihres Kindes hinaus in den meisten Bundesländern auch noch Studiengebühren zu zahlen. Auch Frauen, die vor der Geburt ihres Kindes in Teilzeit beschäftigt waren und nach der Geburt ihres Kindes ihren Beschäftigungsumfang beibehalten, bekommen nur den „Sockelbetrag“. Denn sie haben – genauso wie nicht erwerbstätige Frauen – keinen Verdienstausfall, den das Elterngeld ausgleichen soll. Die im Schichtdienst in Teilzeit beschäftigte Krankenschwester, die nach der Geburt ihres Kindes unverändert weiter arbeitet, bekommt deshalb auch nur 300 € monatlich. Wie diese Krankenschwester bekommt ein ganzes Drittel der Eltern nur den „Sockelbetrag“ an Elterngeld.

Für diese Eltern sind die Einkommensverluste oft drastisch: Durch die Halbierung der Bezugsdauer dieser Leistung von 24 auf 12 Monate erleiden sie einen Verlust von bis zu 3.600 €. Dieser Betrag entspricht den durchschnittlichen Ausgaben für den Konsum eines Kindes über 7-8 Monate (1). Dass ein solcher Verlust für die finanziell oft schlecht gestellten Haushalte von Alleinerziehenden gravierend ist, dürfte außer Frage stehen (2).

Einkommensschwache Haushalte mit alleinerziehenden Müttern sind in den neuen Bundesländern überdurchschnittlich häufig zu finden. In den neuen Bundesländern sind die Verdienste in vielen Dienstleistungsberufen (Friseurhandwerk, Gartenbau etc.) relativ gering, so dass die Bruttoeinkommen nicht selten deutlich unter 1.000 € liegen. In manchen Fällen sind – v. a. bei Teilzeitbeschäftigung - die Einkünfte so niedrig, dass bei einer Berechnung des Elterngelds nach dem entgangenen Erwerbseinkommen weniger als 300 € zur Auszahlung kämen. Für diese Frauen muss dann das Elterngeld „aufgestockt“ werden, damit sie wenigstens den Mindestbetrag erhalten.

Trotz des „Geringverdienstzuschlags“ bekommt eine Floristin mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 600 € nur 522 € Elterngeld (3). Sie gehört damit zu den etwa 60 Prozent der Mütter, die durch die Elterngeldreform weniger Geld für ihre Elternzeit bekommen. Alleinerziehende mit ihrem durchschnittlich geringeren Haushaltseinkommen spüren diesen Verlust besonders empfindlich.

Dass für das Elterngeld etwa eine Milliarde mehr ausgegeben werden muss als für das frühere Erziehungsgeld, liegt allein an den Mehrausgaben für gutverdienende Eltern. Denn auf die 15 Prozent der Empfänger, die mehr als 1.000 Euro bekamen, entfallen mehr als 30 Prozent des ausgezahlten Geldes (4). Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die meisten Eltern keine Vorteile durch die Elterngeldreform haben, sondern in der Regel sogar schlechter gestellt worden sind (5). Verlierer sind insbesondere Geringverdiener sowie teilzeitbeschäftigte Mütter und damit auch viele Alleinerziehende. Auch sie werden durch das Elterngeld benachteiligt, das zweifellos ein wirksames Instrument staatlicher Umverteilung ist. Umverteilt wird allerdings nicht von den wirtschaftlich Starken zu den wirtschaftlich Schwächeren, sondern umgekehrt zulasten von einkommensschwachen Eltern und zugunsten von wirtschaftlich privilegierten Paaren.

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Anmerkungen

(1) Der letzten „Kinderkostenstudie“ des Statistischen Bundesamts zufolge gaben Elternpaare 2003 für ein Kind unter sechs Jahren monatlich 468 € aus. Vgl.: Stefan Fuchs: Staatliches Kindergeld, von den Eltern „versoffen“? [1]
(2) Vgl.: Prozentzahlen: Eigene Berechnung. Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 20007, Tabelle „TO10“.
(3)Es berechnet sich zum Beispiel wie folgt: Die Geringverdienergrenze liegt bei 1.000 €, macht 400 € Differenz. Gerechnet wird so: 200 € (Differenz 300 € durch zwei) mal 0,1 Prozentpunkte ergibt 20 Prozentpunkte. 67 Prozent plus 20 Prozent ergeben 87 Prozent. 87 Prozent von 600 € sind 522 €.
Vgl.: Tagesschau vom 24.8.2007: Wie viel Elterngeld gibt es? [2].
(4) Vgl.: Felix Berth und Nina Bovensiepen: Schmaler Geldbeutel in der Auszeit – Elterngeld oft sehr niedrig, in: Süddeutsche Zeitung vom 29.12.2007.
(5) Nach Adam Riese bleiben dann nämlich noch rund 2,7 Mrd. € für die restlichen 85 Prozent der Elterngeldbezieher übrig. Für das Erziehungsgeld wurden 3 Mrd. € ausgegeben.


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