Stellschraube Steuern: Erwerbstätigkeit gegen Familienarbeit (2)
Auch im zweiten und letzten Teil der Artikelserie werden die steuerpolitische Maßnahmen in der Familienpolitik auf der Basis von Fakten analysiert. Das Ergebnis der Untersuchung ist ernüchternd: Verlierer der "Reform" des Ehegattensplittings sind die Mehrkinderfamilien.
Mehrkinderfamilien als Verlierer einer „Reform“ des Ehegattensplittings – empirische Erkenntnisse der Bundesregierung und der amtlichen Statistik
In ihrem Vortrag auf dem Symposium „Familienpolitik und Ehegattensplitting“ meinte Frau Dr. Vollmer, dass das Ehegattensplitting insbesondere „gutsituierte Hausfrauenehen, und zwar kinderlose Ehen gleichermaßen wie Ehen mit Kindern“ begünstige (18).
Zudem bemängelt sie, dass es für den Unterhalt von Kindern nur eine „vergleichsweise geringe Entlastung“ bedeute. Frau Dr. Vollmer beziffert leider nicht, was die angeblich geringe Entlastung in konkreten Zahlen ausgedrückt, bedeutet. Empirische Belege für ihre Behauptungen nennt sie keine. Dies, obwohl die amtliche Statistik und Berechnungen der Bundesregierung hier interessante Aufschlüsse ermöglichen.
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts lebten 2004 weniger als 15 Prozent der verheirateten Frauen im Alter zwischen 35-45 Jahren ohne Kinder im Haushalt. Das bedeutet, dass bei mehr als 85 Prozent aller verheirateten Frauen dieses Alters ein etwaiger Splittingvorteil von vornherein nur Familien mit Kindern zu Gute kommen kann. Dabei sind Frauen, deren Kinder schon aus dem Haushalt ausgezogen sind, nicht berücksichtigt.
Die verheirateten Frauen ohne Kinder im Haushalt waren zu 82 Prozent berufstätig. Von diesen erwerbstätigen Frauen war die große Mehrheit (72 Prozent) in Vollzeit beschäftigt. Nicht erwerbstätig waren weniger als 11 Prozent der „kinderlosen“ Ehefrauen. Diese Frauen, von Kritikern des Ehegattensplittings als „kuchenfressende Pelztierchen“ (19) bezeichnet, machen somit lediglich 1,65 Prozent aller verheirateten Frauen aus. Weitere 3,3 Prozent aller verheirateten Frauen leben ohne Kinder im Haushalt und sind in Teilzeit beschäftigt. Daraus folgt, dass weniger als fünf Prozent aller verheirateten Frauen vom Ehegattensplitting begünstigt werden, ohne Kinder versorgen zu müssen.
Vergleicht man die Zahl dieser Frauen mit jener der nichterwerbstätigen bzw. teilzeitbeschäftigten Mütter, so ist deren Zahl etwa zehnfach höher als die der „kinderlosen“ Frauen. Dies bedeutet umgekehrt, dass in über 90 Prozent der Fälle durch das Splitting Ehepaare mit Kindern entlastet werden. In Kenntnis dieser Sachverhalte hat das Bundesfamilienministerium deshalb festgestellt, dass „der größte Teil“ des Splittingvolumens von gegenwärtig etwa 18,5 Mrd. € (20) Familien mit Kindern zu Gute kommt. (21)
Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto häufiger ist ein Elternteil nicht erwerbstätig. Dem Mikrozensus zufolge sind Frauen mit einem Kind zu über 75 Prozent erwerbstätig, von denen in Vollzeit 44 Prozent arbeiten. Von den Frauen mit zwei Kindern waren 71 Prozent erwerbstätig, aber nur noch 31,8 Prozent Vollzeit beschäftigt. Auch etwas mehr als die Hälfte aller Frauen mit drei und mehr Kindern waren erwerbstätig. 72,1 Prozent der erwerbstätigen Mütter von drei und mehr Kindern sind in Teilzeit beschäftigt. Demnach profitieren mindestens 72 Prozent der verheirateten Mütter mit drei und mehr Kindern vom Ehegattensplitting. (22)
Zu beachten ist, dass die Kinder von Frauen im Alter von 35-45 Jahren zumeist schon die Schule oder den Kindergarten besuchen. Mütter von Kleinkindern gehen deutlich seltener einer Erwerbsarbeit nach. So ist zu erklären, dass nach Ergebnissen des Kinderpanels des Deutschen Jugendinstituts nur jede zwanzigste Frau mit vier und mehr Kindern erwerbstätig ist (23). Dem Kinderpanel ist auch zu entnehmen, dass Kinder mit mehreren Geschwistern fast immer bei verheirateten Eltern aufwachsen. Daraus folgt, dass kinderreiche Familien besonders häufig durch das Splitting entlastet werden.
Über die wirtschaftliche Lage kinderreicher Familien gibt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts Auskunft. Demnach verfügen mehr als 74 Prozent aller Ehepaare mit Kindern über ein Haushaltsnettoeinkommen von 2000-5000 €. Weniger als 18 Prozent der Familienhaushalte gehören zu den Besserverdienenden mit mehr als 5000 € Haushaltsnettoeinkommen. Der Anteil von Spitzenverdienern, die über mehr als 15.000 Euro monatlich verfügen, ist verschwindend gering. Mehr als 87 Prozent aller Ehepaare mit Kindern müssen Einkommens- bzw. Lohnsteuer zahlen (24). In Frankreich bezahlt dagegen die Hälfte aller Familien keine Einkommenssteuer (25). Daraus folgt, dass der weitaus größte Teil des Splittingvolumens Familien mit einem mittleren Haushaltseinkommen zu Gute kommt.
Das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen pro Kopf ist umso geringer, je mehr Kinder im Haushalt leben. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Nettoeinkommen von Paaren ohne Kinder betrug 2003 nach der EVS bei Paaren ohne Kinder 1718 € und bei Paaren mit drei Kindern 893 €. Dem Deutschen Jugendinstitut zufolge ist – nach den Maßstäben der OECD – fast jede zweite Familie mit vier und mehr Kindern armutsgefährdet (26). Im Blick auf das familienpolitische Konzept der SPD weist der Paritätische Wohlfahrtsverband darauf hin, dass Familien mit einem mittleren Einkommensniveau nicht nur Kürzungen des Kindergelds, sondern auch Einschränkungen des Splittingvorteils hart treffen würden. Familienhaushalte verfügten nicht über die Reserven, um solche Einschnitte problemlos auffangen zu können. Bei ihnen würden „sich auch schon 20 oder 25 € weniger im Monat durchaus bemerkbar machen“ (27).
Allein die von der SPD geplante Kürzung des Kindergelds um 10 €, bedeutet schon einen Verlust von 30 € monatlich für einen fünfköpfigen Haushalt. Darüber hinaus schlägt die SPD vor, den Splittingvorteil auf einen Einkommensübertrag von 15.000 Euro zu begrenzen. Familienministerin von der Leyen meinte, dass mit dieser Steuererhöhung „vor allem Familien mit Kindern in der breiten Mittelschicht“ belastet werden (28). Der Paritätische Wohlfahrtsverband bestätigt diese Einschätzung: Demnach würden rund 1,2 Mio. Alleinverdienerhaushalte mit Kindern durch eine „Kappung“ des Ehegattensplittings finanziell schlechter gestellt (29).
Noch nachteiliger wäre für diese die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, wie sie Finanzsenator Sarrazin vorschlägt. Nach Berechnungen der Bundesregierung bedeutete dies für einen Einverdienerhaushalt mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 45.000 € eine Mehrbelastung von 1241 € jährlich. Alleinverdienerhaushalte mit einem Einkommen von 35.000 € müssten 645 € jährlich zusätzlich an Steuern entrichten. Ehepaare, in denen ein Partner, z. B. durch Teilzeitarbeit, 20 Prozent zum Gesamteinkommen von 45.000 € beiträgt, würden ebenfalls um 645 € jährlich mehr belastet (30).
Sogar Haushalte mit einem bescheidenen Jahreseinkommen von 25.000 € müssten fast 400 € mehr an Steuern bezahlen. Dies gilt sowohl für Einverdienerehen, als auch für Ehen, in denen ein Partner teilzeitbeschäftigt ist und damit 30 Prozent des Gesamteinkommens erwirtschaftet (31). Bei einer Individualbesteuerung ohne zweiten Freibetrag müssten Einverdienerehen mit diesem Gesamteinkommen sogar 2642 € (!) pro Jahr mehr an Steuern bezahlen (32). Die Einführung einer individuellen Besteuerung der Ehegatten würde somit die materiellen Lebensgrundlagen der meisten Einverdienerehen angreifen.
Mehr als 64 Prozent aller Ehefrauen mit Kindern sind in Teilzeit beschäftigt oder nicht erwerbstätig (33). Ihre Steuerlast wird durch das Ehegattensplitting deutlich gemindert. Der Anteil der Familien, denen die Entlastung zu Gute kommt, ist umso größer je mehr Kinder in den Familien leben.
Die Besteuerung nach dem Splittingverfahren trägt, im Verbund mit dem Kindergeld und der Beitragsfreiheit für die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung, dazu bei, dass Familien der Mittelschicht mit mehreren Kindern zumeist noch einen erträglichen Lebensstandard aufrechterhalten können. Mehr als zwei Drittel aller Familien mit drei und mehr Kindern sind Haushalte von Ehepaaren mit einem mittleren Einkommensniveau. Die individuelle Besteuerung von Ehegatten würde die finanzielle Lage von Familien deutlich verschlechtern und den Druck zur „kontinuierlichen“ Erwerbstätigkeit beider Elternteile erhöhen.
Dies entspricht dem angestrebten Paradigmenwechsel in der Familienpolitik. Die „neue Familienpolitik“ hat die zentrale Konsequenz, Eltern, die ihre Kinder in eigener Verantwortung erziehen wollen, die hierfür benötigte Zeit und die finanziellen Mittel zu entziehen (34). Genau dies wollen auch jene Ökonomen, die häusliche Kindererziehung für eine ineffiziente „Produktion haushaltsnaher Dienstleistungen“ und für eine „Vergeudung von Humankapital“ halten (35).
Der Steuerexperte Prof. Bareis fordert deshalb „ein radikales Umdenken“. Steuerfreibeträge für Kinder lehnt er ab. Ausgaben für Kinder haben für ihn nichts mit der objektiven steuerlichen Leistungsfähigkeit zu tun. Es handele sich beim Kindesunterhalt um eine private Entscheidung über die „Einkommensverwendung“ (36). Er fordert: „Nicht die Eltern sind zu fördern oder zu schützen, es geht allein um das Wohl der Kinder“. Der Staat müsse „an erster Stelle Privatinitiativen“ unterstützen, aber darüber hinaus auch die staatlichen Angebote im Interesse der Kinder“ verstärken. Private Initiative bedeutet für ihn, z.B. dass „Eltern ihren Kindern einen Privatkindergarten einrichten“ (37).
Eine „Vollzeitmutter“ von sechs Kindern weiß, wie das in die Praxis umgesetzt werden kann. „Drei Häuser“ von ihr entfernt wohnt eine weitere Vollzeitmutter von sechs Kindern. Sie schlägt deshalb vor: „Ich zahle meiner Nachbarin 1500 € und sorge für ihre Kinder. Sie zahlt mir 1500 € und umsorgt meine Kinder. Mit Rente und Versicherung und jeweils als Betreuungskosten steuerlich absetzbar“ (38). Damit würden die beiden Mütter für eine effiziente Allokation ihres bislang angeblich vergeudeten „Humankapitals“ sorgen und hätten endlich das familienpolitische „Ei des Kolumbus“ gefunden.
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Anmerkungen
(18) Vgl.: Dr. Franziska Vollmer: Verfassungsmäßigkeit II, in: Programmheft zum Symposium Ehegattensplitting und Familienpolitik an der Universität Hohenheim vom 31.1.-1.2.2007.
(19) Vgl.: Theodor Siegel: Ehegattensplitting und Leistungsfähigkeitsprinzip II. in: Programmheft zum Symposium Ehegattensplitting und Familienpolitik an der Universität Hohenheim vom 31.1.-1.2.2007.
(20) Vgl.: Prof. Gerhard Wagenhals: Auswirkungen einer Reform des Ehegattensplittings, Programmheft zum Symposium Ehegattensplitting und Familienpolitik an der Universität Hohenheim vom 31.1.-1.2.2007.
(21) Vgl.: BMFSFJ (Hrsg.): Monitor Familiendemographie, Ausgabe 4-8, Jg. 2006, S. 19.
(22) Vgl.: FamilienForschung Baden-Württemberg: Ergebnisse des Mikrozensus 2004.
(23) Vgl.: Christian Alt (Hrsg.): Kinderleben – Aufwachsen zwischen Familie, Freunden und Institutionen.Band 1: Aufwachsen in Familien, Wiesbaden 2005, S. 74.
(24) Vgl.: Frank Bertsch: Der Imperativ der Lebenslagen der Familien, NDV Abhandlungen März 2007, S. 94.
(25) Vgl.: Mechthild Veil: Geteilte Verantwortung. Neuere Entwicklungen in der französischen Familienpolitik, in: Dokumente – Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog, 63. Jahrgang, Februar 2007, S. 32.
(26) Vgl.: Christian Alt (Hrsg.): Kinderleben – Aufwachsen zwischen Familie, Freunden und Institutionen.Band 1: Aufwachsen in Familien, Wiesbaden 2005, S. 76.
(27) Vgl.: Dr. Ulrich Schneider (Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands): Statement in der Bundespressekonferenz am 3. April 2007, S. 5.
(28) Vgl.: „Konservativer Feminismus ist ein spannender Begriff“. Ursula von der Leyen über die Frauenbewegung, Krippenplätze und ihr familienpolitisches Leitbild, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. März 2007, S. 4.
(29) Vgl. ebd., S. 4.
(30) Vgl.: Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Werner Dreibus, anderer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 16/2213 vom 18.7.2006, S. 14.
(31) Vgl. ebd. Angesichts dieser Zahlen ist die Behauptung Ministerin von der Leyen, das 85 Prozent des Splittingvolumens in Einverdienerehen „fließen“ („Konservativer Feminismus ist ein spannender Begriff“, Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 19.3.2007, S. 4) zu bezweifeln.
(32) Vgl. ebd.
(33) Vgl.: FamilienForschung Baden-Württemberg: Ergebnisse des Mikrozensus 2004.
(34) Vgl.: Stefan Fuchs: Der politische Kampf gegen die „traditionelle“ Familie und die Erziehungsverantwortung der Eltern.
(35) Joachim Lange: Sozial- und Steuerpolitik: Hindernisse für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Ansätze zu ihrer Überwindung, in: ders.: (Hrsg.), Kinder und Karriere. Sozial- und steuerpolitische Wege zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Rehburg-Loccum 2003, S.9.
(36) Vgl.: Heinrich Sudmann: Steuergerechtigkeit als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für Familienförderung, in: Bernhard Jans/André Habisch/Erich Stutzer (Hrsg.): Familienwissenschaftliche und familienpolitische Signale. Max Wingen zum 70. Geburtstag, Grafschaft 2000, S. 208.
(37) Peter Bareis: Thesen zum Splitting-Symposium, in: Programmheft zum Symposium Ehegattensplitting und Familienpolitik an der Universität Hohenheim vom 31.1.-1.2.2007.
(38) Vgl.: Helena Kentrich: „Endlich anerkannt“, Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 6. März 2007, S. 8.
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