G8
Die Ablehnung einer Klage gegen das achtjährige Gymnasium durch das Bayerische Verfassungsgericht wirft in seiner Begründung Fragen auf.
Man kann durchaus verschiedener Meinung darüber sein, ob das achtjährige Gymnasium (G8 im Behördenjargon) zu begrüßen ist oder einen Rückschritt in der Bildung darstellt. Nicht akzeptabel ist aber die Begründung des Bayerischen Verfassungsgerichts, mit der es die Klage eines Vaters gegen die Einführung von G8 abweist, indem es dem Staat „im Bereich der Schule einen gleichgeordneten, eigenständigen Erziehungsauftrag ... unabhängig von den Eltern“ zuweist. Art. 6 Abs. 2 GG spricht eindeutig (wie auch die Bayerische Verfassung in Art. 126 Abs.1) von dem „natürlichen Erziehungsrecht“ der Eltern und der "zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht". Keine staatliche Instanz darf das unterlaufen.
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