Menschenwürdige Sexualität: Eine Relecture der Enzyklika „Humanae Vitae“
In seiner Enzyklika über die Liebe „Deus Caritas Est“ vom 25. Dezember 2005 fragt Benedikt XVI. : „Vergällt uns die Kirche mit ihren Geboten und Verboten nicht das Schönste im Leben? Stellt sie nicht gerade da Verbotstafeln auf, wo uns die vom Schöpfer zugedachte Freude ein Glück anbietet, das uns etwas vom Geschmack des Göttlichen spüren lässt?“ Seit langem ist diese Ansicht weit verbreitet, wenn es um die geschlechtliche Liebe zwischen Mann und Frau geht. (6. Teil der Artikelserie)
von Manfred Spieker
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Links zu den anderen Artikeln der Serie:
Einführung und Kernaussage
„Humanae Vitae“ und das II. Vatikanische Konzil
Entwicklungen seit 1968: Die Theologie des Leibes
Die natürliche Empfängnisregelung
Der Verfall der Ehekultur
Das Evangelium des Lebens
Die Preisgabe des Lebensschutzes
Nicht weniger dramatisch als die Entwicklung der Ehekultur ist die Entwicklung des Lebensschutzes. Es wird zwar häufig behauptet, die sichere und allen zugängliche Empfängnisverhütung sei das wirksamste Mittel gegen die Abtreibung. Die katholische Kirche wird immer wieder beschuldigt, de facto der Abtreibung Vorschub zu leisten, weil sie die hormonale Empfängnisverhütung ablehnt. Diese Behauptungen hat schon Johannes Paul II. in „Evangelium Vitae“ zurückgewiesen: Es mag sein, „dass viele auch in der Absicht zu Verhütungsmitteln greifen, um in der Folge die Versuchung der Abtreibung zu vermeiden.
Doch die der ‚Verhütungsmentalität‘… innewohnenden Pseudowerte verstärken nur noch diese Versuchung angesichts der möglichen Empfängnis eines unerwünschten Lebens. In der Tat hat sich die Abtreibungskultur gerade in Kreisen besonders entwickelt, die die Lehre der Kirche über die Empfängnisverhütung ablehnen“[31].
Die Verhütungsmentalität übernimmt keine Verantwortung für unerwünschte Folgen des sexuellen Verhaltens bei einem immer möglichen Versagen der Verhütung, nachdem sie den natürlichen Zusammenhang zwischen der Sexualität und der Weitergabe des Lebens zerrissen hat. Sie betrachtet die Abtreibung als alternative Form der Verhütung oder als „Notfallverhütung“.
Der zeitliche und der statistische Zusammenhang zwischen der Ausbreitung der die Empfängnis und die Nidation verhindernden Hormonpräparate einerseits und der Legalisierung der Abtreibung sowie der Explosion der Abtreibungszahlen andererseits ist unübersehbar. Wenige Jahre nach der Einführung der „Anti-Baby-Pille“ haben viele Staaten begonnen, den strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens zu lockern oder ganz preiszugeben und die Abtreibung zu legalisieren.
Allein in Deutschland sind seit der Legalisierung der Abtreibung 1974 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes über fünf Millionen Abtreibungen vorgenommen worden. Da das Statistische Bundesamt oft selbst darauf hingewiesen hat, dass seine Statistik kein realistisches Bild der Abtreibungszahlen vermittelt, dass sie nur rund 60% der Abtreibungen erfassen, die realen Zahlen mithin deutlich höher liegen, muss von über neun Millionen Abtreibungen seit 1974 ausgegangen werden [32]. In dieser Schätzung sind die Frühabtreibungen, die die nidationshemmende Wirkung der Pille hervorruft, noch nicht enthalten.
Die massenhafte Tötung ungeborener Kinder hat gravierende Auswirkungen auf die die demographische Entwicklung. Die jährlichen Geburten haben sich seit Mitte der 60er Jahre halbiert. Wurden 1965 noch über 1,3 Millionen Kinder in Deutschland (Ost und West) geboren, so waren es 2009 nur noch rund 660.000.
(wird fortgesetzt)
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[31] Johannes Paul II., Evangelium Vitae 13.
[32] Manfred Spieker, Der verleugnete Rechtsstaat. Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa, 2. erw. Aufl., Paderborn 2011, S. 17ff. und Kirche und Abtreibung in Deutschland. Ursachen und Verlauf eines Konflikts, 2. erw. Aufl. Paderborn 2008, S. 52ff.
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