Sexueller Missbrauch - Stellungnahme von Bischof Gerhard L. Müller
Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hat eine umfassende Stellungnahme zum Thema "Sexueller Missbrauch' veröffentlicht. Wir möchten Ihnen diese Klarstellungen nicht vorenthalten, weil von verschiedenen einflussreichen Medien ein Generalverdacht auf alle kirchlichen Schulen- und Erziehungseinrichtungen suggeriert wird.
Von Bischof Gerhard L. Müller – auf erziehungstrends.de mit freundlicher Genehmigung der Pressestelle des Bistums Regensburg.
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Verwerflichkeit von sexuellem Missbrauch
1. Ein sexueller Übergriff auf Kinder und Jugendliche ist eine schändliche Verletzung ihrer Personwürde. Theologisch beurteilt handelt es sich um schwere Schuld, „eine Sünde, die vom Reich Gottes ausschließt“ (1Kor 6,10). Nach dem staatlichen Gesetz ist sexueller Missbrauch von Heranwachsenden eine Straftat, die mit Haft bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.
2. Im Umgang mit dem Straftäter und seinen Opfern sind die staatliche und die kirchliche Zuständigkeit strikt auseinander zu halten.
3. Als Staatsbürger ist der Täter dem Zivil- und Strafrecht unterstellt. Darum sind für die Tatfeststellung, das Strafmaß, die Durchführung des Urteils und die Kontrolle der Bewährungsauflagen ausschließlich die entsprechenden staatlichen Institutionen verantwortlich.
4. Handelt es sich bei den Tätern um Personen im kirchlichen Dienst (Kleriker, Ordensleute oder Laien), ist nach Maßgabe der gerichtlichen Vorgaben und Auflagen sowie auf der Grundlage wissenschaftlich-therapeutischer Beurteilung die kirchliche Strafe festzusetzen. Sie reicht von weitgehender Einschränkung des pastoralen Einsatzes bis zur Entfernung aus dem kirchlichen Dienst für immer.
5. Dem Opfer schuldet der Täter die Bekundung tiefer Reue über das, was er ihm an körperlichen und seelischen Verwundungen zugefügt hat. Dazu kommt die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen und Strafen, wie die Entrichtung von Schmerzensgeld oder die Leistungen für eine Therapie.
6. Stand der Straftäter im kirchlichen Dienst, werden die Diözesen oder die zuständigen kirchlichen Institutionen pastorale und therapeutische Hilfen anbieten durch eigens dafür bestellte Gremien, aber auch durch Einrichtungen des Caritasverbandes und der Katholischen Jugendfürsorge, die den Opfern sexuellen Missbrauchs aus allen Tätergruppen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Antikatholische Kampagnen
7. Der SPIEGEL-Titel „Die Scheinheiligen. Die katholische Kirche und der Sex“ hat wieder einmal eine anti-katholische Medienlawine losgetreten. Wir haben es hier mit einem Missbrauch sexueller Verfehlungen Einzelner für machtpolitisch-ideologische Zwecke zu tun. Ziel ist einzig und allein, die gesamte katholische Kirche und ihre Sexualmoral als ein „Biotop“ hinzustellen, in dem Kindesmissbrauch geradezu gedeihen „muss“. Der SPIEGEL macht sich der Verletzung der Menschenwürde (vgl. dazu Art.1 GG) aller katholischen Priester und Ordensleute schuldig. Die jeder Logik und dem statistisch-empirischen Befund widersprechende Schuldzuweisung für sexuellen Kindesmissbrauch Einzelner an die Sexualmoral der Kirche und die freie Selbstverpflichtung zu einem ehelosen Leben im Dienst am Reich Gottes (vgl. Mt 19; 1Kor 7) im Priesterzölibat oder Ordensgelübde beleidigt jeden denkenden und ehrlichen Menschen.
8. Indem man endlos antikatholische Klischees bedient und alte Ressentiments weckt, soll der Widerspruch zwischen virtueller Medienrealität und der Wirklichkeit, die immer eine Mischung ist von Licht und Schatten, verschleiert werden (legenda negra). Es besteht die Gefahr, dass sich bei „mediengläubigen“ Zeitgenossen der Eindruck festsetzt, es könne doch nicht alles falsch sein, was „in der Zeitung steht“. Missbrauchte Pressefreiheit lässt sich nicht mehr unterscheiden von einer Diffamierungs-Lizenz, mit der man scheinbar legal all diejenigen Personen und Glaubensgemeinschaften ihrer Ehre und Würde beraubt, die sich dem totalitären Herrschaftsanspruch des Neo-Atheismus und der Diktatur des Relativismus nicht fügen.
9. Selbst die Süddeutsche Zeitung nennt im Zusammenhang der periodisch auftretenden Medienkampagnen gegen den Zölibat und die katholische Sexualmoral die berüchtigte Rede des Meisters der Volksverhetzung, gehalten 1937 in der Berliner Deutschlandhalle.
Vor 20.000 fanatisierten Parteigenossen wurden systematisch Tausende von katholischen Priestern und Ordensleuten entwürdigt und als zölibatsgeschädigte, sexuell perverse Subjekte kriminalisiert. Ziel war es, den katholischen Klerus der öffentlichen Verachtung auszusetzen. Das Mittel dazu war „Sippenhaft“. Nicht der (wirkliche oder fälschlich angeklagte) Täter namens XY war schuldig, sondern der ganze Priesterstand, dem er angehört oder gar das „System“ katholische Kirche.
Theologische und geistesgeschichtliche Hintergründe
10. In Zeiten von Kirchen- und Kulturkämpfen besinnen sich die Christen auf den Heiligen Geist als „ihren Anwalt und Beistand“ (Joh 14,26). Er hilft bei der Unterscheidung der Geister, ob sie aus Gott sind. Der Hass gegen die Kirche lässt aber auch den Unterschied von wahren und falschen Propheten in der Kirche offenbar werden. Denn der Geist Gottes wird die Jünger alles lehren und sie an alles erinnern, was Jesus ihnen gesagt hat: „Selig seid ihr, wenn euch die Menschen hassen und aus ihrer Gemeinschaft ausschließen, wenn sie euch beschimpfen und euch in Verruf bringen um des Menschensohnes willen. (...) Denn ebenso haben es ihre Väter mit den Propheten gemacht (...) Weh euch, wenn euch alle Menschen loben; denn ebenso haben es ihre Väter mit den falschen Propheten gemacht“ (Lk 6,22-26).
11. Der dogmatistische Agnostizismus gegenüber der Erkenntnis der Selbstoffenbarung Gottes beruft sich stets (etwas selbst verräterisch) auf die „schwache“, d.h. gegenüber der Transzendenz beschränkte Vernunft. Damit begründet man ein Menschenbild, das auf einen immanent-materialistischen Horizont eingegrenzt wird. Innerhalb dieses naturalistischen Fehlschlusses haben der freie Wille, die moralische Verantwortung und das persönliche Gewissen keinen Platz. Der Mensch sei nur ein Spielball seiner Leidenschaften und Triebe, die es irgendwie sozialverträglich zu kanalisieren gelte mit der Absicht größtmöglicher Schadensbegrenzung. Eine positive und optimistische Sicht auf Leiblichkeit und Geschlechtlichkeit des Menschen ist bei diesem zynischen Ansatz ausgeschlossen.
12. Vergessen wird dabei die Größe der menschlichen Vernunft, die Gottes ewige Macht und Gottheit schon aus den Werken seiner Schöpfung erkennen kann (vgl. Röm 1,20) und der die Grundforderung seiner menschenfreundlichen Gebote ins Gewissen eines jeden Menschen eingeschrieben hat (vgl. Röm 2,26). Eine vernunftorientierte Ethik ist möglich und universal. Bei aller Rede von der Schwachheit der Vernunft sollten wir optimistisch bleiben: „Denn der Geist hilft unserer Schwachheit auf“ (Röm 8,26), auch der schwachen Vernunft des Neo-Atheismus und dem Willen der Hedonisten. Auch für diese gilt: „Ihr werdet die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch frei machen“ (Joh 8,32).
Menschliche Sexualität in der ganzheitlichen Sicht christlicher Anthropologie
13. Eine Reduktion des Sexualtriebes auf einen materiell-mechanischen Ablauf widerspricht der ganzheitlichen Sicht des Menschen als einer personalen Einheit von Geist, Seele und Leib und seine Einordnung in die Gemeinschaft, für die er Verantwortung übernimmt. Jeder Mensch kann mit Hilfe des Geistes Gottes sich in seinem Gewissen selbst aus Freiheit zur personalen Liebe bestimmen.
14. Die katholische Sexualmoral ist von einem ganzheitlichen Menschenbild geprägt. Der Mensch wurde von Gott als Mann und Frau erschaffen. Darum ist die personale Liebe das wesensbestimmende Moment der Gemeinschaft des Leibes und des Lebens der Ehepartner. Die in der Schöpfungsordnung begründete Ehe eines Mannes mit einer Frau partizipiert als Ehe unter Christen an der sakramentalen Einheit von Christus und Kirche und stellt sie dar. Sie ist der Ursprung der Familie als Gemeinschaft von Vater und Mutter mit ihren Töchtern und Söhnen.
15. Ein Verzicht auf die Ehe und ein Leben in sexueller Enthaltsamkeit ist möglich und lebbar, wenn er auf freier Entscheidung beruht und wenn diese Lebensform der Ehelosigkeit wegen des Dienstes am Reich Gottes als eine charismatische Berufung angenommen wird. Jesus selbst gibt die Erklärung dafür: „Nicht alle können dieses Wort erfassen, sondern nur die, denen es gegeben ist.... Wer es aber erfassen kann, der erfasse es“ (Mt 19,11f.).
Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller, Bischof von Regensburg
© Bild - Bistum Regensburg
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