Leben ohne Sinn gibt es nicht. - Auch im Altern, Leiden und Sterben bewahrt der Mensch seine Würde.

Leben ohne Sinn gibt es nicht. - Auch im Altern, Leiden und Sterben bewahrt der Mensch seine Würde.

Ein 80-jähriger General a.D. ist mit einem metastasierenden Karzinom aus einem anderen Krankenhaus in die Klinik eingewiesen worden. Er äußert im Gespräch mit mir, wie er aus dem Leben zu scheiden gedenkt: „Herr Pfarrer, ehe es so weit ist, werde ich 'in Ehren abtreten'!“. Ich sage: “Sie wollen sich das Leben nehmen, um nicht auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein!?“ Er: „Genau, das sehen Sie richtig. Man darf nicht von anderen abhängig werden!“ Nun frage ich: „Und Ihre Frau, wenn die einen Brustkrebs hat, der so ähnlich metastasiert, die soll auch in Ehren abtreten, bevor sie auf Ihre Hilfe angewiesen ist!?“ Der General ist sichtlich verunsichert durch die Frage und antwortet dann nach einer längeren Pause: „Ich würde sie schon gerne pflegen!“

von Ulrich Eibach
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Die Antwort macht die Widersprüchlichkeit des Ideals vom selbstbestimmten Tod hinreichend deutlich. Es ergab sich ein intensives und offenes Gespräch mit dem Patienten. Als Seelsorger versuchte ich dem Patienten zu vermitteln, dass die Angst vor Hilfebedürftigkeit zwar berechtigt ist, dass der Ausweg eines „Freitods“ aber nicht Ausdruck von Freiheit ist, sondern von Angst und mithin von Unfreiheit. Er sei erst frei, wenn er von dieser Angst befreit sei, wenn er sein Leben loslassen, in die Hand Gottes und anderer Menschen loslassen könne, sich nicht mehr an sich selbst und seine Möglichkeiten klammern müsse.

Ferner verdeutlichte ich ihm, dass er selbst gesagt habe, dass das Angewiesensein auf andere Menschen das Menschenleben nicht entwürdigen kann, da er ja selbst seine Frau gerne pflegen wolle, so weit es in seinen Kräften stehe. Deshalb könne auch sein Angewiesensein auf die Liebe und Fürsorge seiner Frau sein Leben nicht entwürdigen. Wahre Liebe könne Leben niemals entwürdigen, sondern lasse die Würde des Menschen erst wirklich aufscheinen. Und wahre Freiheit bewähre sich gerade darin, dass sie von der Angst, die Würde zu verlieren, befreit und dazu befähigt, sich der liebenden Fürsorge Gottes und von Menschen anzuvertrauen, insbesondere derer, die mir in Liebe verbunden sind. Die Herausforderung des Sterbens könne für ihn gerade darin bestehen, diese Liebe anzunehmen. Der Patient wurde bald wieder in das andere Krankenhaus verlegt. Zwei Wochen nach Entlassung teilte er telefonisch mit, dass er sich von dem Gedanken, „rechtzeitig in Ehren abzutreten“, „verabschiedet“ habe.

Die Vorstellung vom selbstbestimmten Sterben und Tod ist nicht nur eine weitgehend wirklichkeitsfremde und ethisch sehr problematische Leitidee. Nach christlicher Sicht ist die freie Selbstbestimmung für die Begründung der Würde des Menschen nicht entscheidend. Er tritt ohne sein Zutun ins Dasein, ob er es will oder nicht. Das „Schicksal“ - für Christen letztlich die „Erwählung“ und das schöpferische Handeln Gottes - geht allem Selbstbewusstsein und aller Selbstverfügung voraus. Leben beginnt und endet in einer Passivität, die durch die Aktivität anderer, vor allem Gottes bedingt ist, der dabei in und durch die Kräfte der Natur und durch Menschen wirkt. So ist der Mensch ein grundlegend von Gott und den von ihm geschaffenen natürlichen Bedingungen des Lebens abhängiges Wesen. Dieser Abhängigkeit kann der Mensch nicht mit der Wunschvorstellung eines durchgehend selbstbestimmten Lebens entfliehen. Zwischen einem „natürlichen“ Tod infolge Krankheit und dem Tod, den sich der Mensch selbst gibt oder von anderen geben lässt, besteht – zumal aus theologischer Sicht – ein grundsätzlicher Unterschied.

Selbsttötung - der Entschluss und die ihm entsprechende Tat - ist in vielen Fällen seelisch und moralisch für Angehörige sehr belastend und oft in hohem Maße ihnen gegenüber verantwortungslos. Die Dimension des Mit-Seins und Füreinander-Seins, der Verantwortung für einander gerät aus dem Blick. Der Mensch betrachtet sich selbst nur als autonomes Subjekt, das des Mitmenschen nicht bedarf und deshalb auch auf ihn nicht Rücksicht nehmen muss

Vor etwa einem halben Jahr spricht mich eine niederländische Krankenschwester an, die in Deutschland ein Altenpflegeheim leitet. Sie berichtet, dass ihr Vater vor ungefähr einem Jahr in Holland infolge aktiver Sterbehilfe gestorben sei, er sei krebskrank gewesen, habe in der letzten Zeit stark abgenommen, habe keine Schmerzen, wohl aber Angst gehabt, die verbleibende Lebenszeit könne unwürdig werden. Er bat den Hausarzt um aktive Sterbehilfe, dieser habe der Bitte entsprochen. Die Familie habe sich am Krankenbett versammelt. Der Hausarzt kam, gab dem Vater ein Zäpfchen, das ihn langsam bewusstlos werden ließ, nach 7 Stunden kam der Arzt wieder und setzte eine tödliche Spritze. Die Frau sagte, dass das Erlebte sie noch sehr beschäftige. Sie
habe den Schritt nicht für richtig gehalten, wörtlich aber: „Ich hatte doch nicht das Recht, meinen Vater davon abzuhalten, es ist doch sein eigenes Leben und seine freie Entscheidung gewesen.“

Im weiteren Gespräch stellte sich heraus, dass sie die Frage bewegte, ob nicht viele Bewohner des Heims, das sie leitete, in einem viel schlimmeren Zustand als ihr Vater waren. Würden auch sie sterben wollen, wenn man ihnen die Möglichkeit „aktiver Euthanasie“ eröffnete? Auf die Frage, was denn wäre, wenn ihr Vater rechtlich nicht die Wahl gehabt hätte zwischen einer palliativmedizinischen Versorgung und der aktiven Euthanasie, antwortete die Frau: „Dann hätte mein Vater irgendwie sein Leben anders beendet, vielleicht wäre es überhaupt nicht so schlimm geworden, wie er dachte. Bei uns im Heim müssen die Leute ja auch damit klar kommen.“

Das Gespräch mit der niederländischen Krankenschwester macht deutlich, um welche weltanschaulichen und ethischen Fragen es hier geht. In den Niederlanden wird erstens angenommen und vorausgesetzt, dass es ein aufgrund von Krankheit und Behinderung sinnloses und „menschenunwürdiges“ Leben gibt; und daß man es zweitens durch Selbsttötung oder durch „aktive Euthanasie“ beenden oder möglichst – wie im geschilderten Fall geschehen - vorsorglich vermeiden darf. Der Mensch soll die Freiheit haben, die Art und den Zeitpunkt seines Todes selbst zu bestimmen, um ohne Schmerzen und Leiden sein Leben beenden zu können. Begründet werden derartige Tötungswünsche mit einem negativen Werturteil über das Leben, das als sinnlos und „menschenunwürdig“ eingestuft wird. Ferner damit, daß der Mensch dann die Tötung nach seinem Ermessen wählen darf.

Wenn nur Selbstbestimmung der Inhalt der Menschenwürde nach Artikel 1 (1) des Grundgesetzes wäre und somit das höchste zu schützende Gut, dann wäre primär sie und nicht das Leben zu schützen. Dann ist auch der Selbsttötungswille immer zu achten und dann ist Leben, das dieser Autonomie entbehrt, ohne Würde: nur biologisches Leben, des Menschen unwürdig - sinnlos.
Mehr noch: Dann widerspricht jede Einschränkung der Wahlmöglichkeiten in der Verfügung über das eigene Leben der Menschenwürde. Das Sterben eines „natürlichen Todes“, Selbsttötung oder Tötung auf Verlangen werden gleichrangige und daher auch anzubietende Möglichkeiten, sein Leben zu beenden. Das war das Hauptargument in der niederländischen Diskussion: Freiheit, die man anbieten muss, weil sie die Menschenwürde ausmacht. Diese Sicht der Freiheit hat zur Folge, dass das moralische Verbot einer Selbsttötung wie auch das rechtliche Verbot einer Tötung auf Verlangen einer Missachtung der Menschenwürde gleichkommt. Da aber viele Menschen in einen Zustand hineingeraten, in dem sie das eigene Leben nicht mehr selbst bestimmen können, argumentiert man nun weiter damit, dass dies nicht dem mutmaßlichen Willen eines Menschen entsprechen könne. Daraus ergebe sich dann im Grunde auch die moralische Pflicht, auch Menschen, die gar nicht darum gebeten haben, „durch einen Gnadentod zu erlösen“.

Je nach dem, wer die „Definitionshoheit“ darüber gewinnt, welche Wertvorstellungen einer „rationalen Lebensauffassung entsprechen“, können solche Schlussfolgerungen schließlich als „allgemeine Wertvorstellungen“ ausgegeben werden. Soll dann die Mehrheit der aufgeklärten Allgemeinheit festlegen, ab wann es sich im Verlauf einer Krankheit um „lebensunwertes Leben“ handelt? Etwa, wenn der Mensch keine zusammenhängenden Sätze mehr sprechen kann, sich nicht mehr so äußern kann, dass man ihn versteht, oder schon früher, oder noch später?

Ist erst einmal die entscheidende Weichenstellung in der Gesellschaft vollzogen, dass es ein sinnloses „menschenunwürdiges Leben“ gibt, sind die Türen zur Vernichtung „lebensunwürdigen Lebens“ geöffnet. Zuerst entscheidet der Betroffene selbst, wann sein Leben nicht mehr lebenswert ist, dann entscheiden andere nach seinem „mutmaßlichen“ Willen, der meist der „gemutmaßte“ Wille der anderen ist. Dann entscheidet die „Allgemeinheit“ nach Kriterien, die sie für rational und „vernünftig“ hält und die sich auch immer mehr mit dem „ökonomisch Vernünftigen“ decken werden.

Wenn gewährleistet sei, heißt es dagegen in einem Votum der Bioethikkommission von Rheinland-Pfalz, daß die „Tatherrschaft“ eindeutig beim Betroffenen bleibe, sei es ausgeschlossen, daß ein psychischer oder sonstiger Druck anderer auf die kranken Menschen ausgeübt würde. Die Patienten würden dann wirklich nur auf ihren Wunsch hin getötet.

Dies würde aber zu der ungerechten und absurden Situation führen, dass gerade den Menschen die Möglichkeit der Ausführung ihres Tötungswunsches verweigert wird, deren Zustand so hilflos und daher angeblich „menschenunwürdig“ ist, dass sie sich nicht mehr selbst den Tod geben können. Deshalb – so argumentieren der Mainzer Rechtsphilosoph Norbert Hoerster und andere – müsse nicht nur die Beihilfe zur Selbsttötung und die Tötung auf Verlangen erlaubt, wenigstens aber straffrei sein, sondern auch die Möglichkeit gegeben werden, Menschen, die eine Tötung nicht mehr ausdrücklich verlangen können und die auch keine entsprechenden Patientenverfügung abgefasst haben, von ihrem „menschenunwürdigen Leben zu erlösen“.

Die Fiktion des durchgehend selbstbestimmten Lebens ist Ausdruck eines Machbarkeitswahns - eines oft blinden Kampfes gegen den Tod - der die Übermacht des Todes über menschliches Wollen und Können leugnet. Dessen geistige Wurzel ist die Selbsteinsetzung des Menschen als uneingeschränkter Herr und Besitzer seines Lebens. Er leugnet die Tatsache der Geschöpflichkeit, der Abhängigkeit vom Unverfügbaren, von Gott, der Natur, auch von den Mitmenschen.

Viktor von Weizsäcker hat in Auseinandersetzung mit den Verbrechen der Medizin im Dritten Reich darauf hingewiesen, dass ohne die Vollendung auch allen schwer behinderten Menschenlebens zur Gottebenbildlichkeit im ewigen Leben es in der Tat lebensunwertes Leben gebe, von dem nicht einsichtig zu machen sei, warum Menschen dieses Leben noch ertragen sollen und warum man mit solchen Menschenleben nicht Experimente anstellen dürfe, insbesondere, wenn sie davon ohnehin nichts mehr spüren. Ohne ewiges Leben, sagt er, würde auch das zeitliche Leben relativ, habe keinen einmaligen, unverlierbaren, keinen ewigen Wert. Wenigstens an den Rändern werde es zu „lebensunwertem Leben“. Wer die Dimension der Ewigkeit verliert, gerät unter den Zwang, die Würde, den Sinn und Wert des Lebens nach bloß diesseitigen Maßstäben rechtfertigen zu müssen. Irgendwann wird er dann doch zu dem Punkt kommen, dass er sagt, dies ist „menschenunwürdig“. Davon soll man den Menschen durch einen Gnadentod erlösen.

Es gibt kein „menschenunwürdiges Leben“, wohl aber eine „menschenunwürdige Behandlung“ von Menschenleben durch andere Menschen.

Der Psychiater Gebsattel hat einmal geschrieben: „Nicht das ist die Funktion des Todes, der Ichheit auf den Thron zu helfen, sondern umgekehrt ist seine Funktion, sie vom Thron zu stürzen.“ Die Herausforderung des Todes besteht darin, dass der Mensch sich mitsamt seiner Autonomie loslassen kann, sein Leben der Fürsorge Gottes und auch der Menschen übergeben kann im Vertrauen darauf, dass Gott ihm die Kraft gibt, auch die letzte Wegstrecke seines irdischen Lebens zu bestehen und dass andere Menschen ihn in würdevoller Weise pflegen und begleiten. Nur muss dieses Vertrauen begründet sein. Die Entmächtigung der Persönlichkeit im Altern und im Sterben ist des Menschen nicht unwürdig. Sie gehört zur Kreatürlichkeit des Menschseins.

Nach christlicher Sicht gründet die Gottebenbildlichkeit, die Würde des Menschen darin, dass Gott
ihn geschaffen und zu seinem Partner bestimmt hat - mit einer besonderen Verantwortung für sein Handeln und die Schöpfung. Als Person ist er zu ewiger Gemeinschaft mit Gott berufen. Diese Verheißung wird nicht hinfällig aufgrund von Krankheit und Behinderung. Ebenbild Gottes zu sein, diese Würde, die uns Gott zukünftig in der Vollendung zueignet, die gilt schon in diesem irdischen Leben hier und jetzt, und zwar in jedem konkreten Augenblick des irdischen Lebens vom Beginn seines Daseins bis zu seinem Ende. Die Menschenwürde ist unverlierbar, weil sie den Menschen von Gott zugeeignet ist. Wir haben nicht das Recht, sie jemandem abzusprechen. Es gibt kein „lebensunwertes Leben“, das seine Würde und seinen Sinn verliert.

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Prof. Dr. theol. Ulrich Eibach, geb.1942, verheiratet, 2 Kinder. Studium der Biologie, Philosophie und Ev. Theologie; Beauftragter der Ev. Kirche im Rheinland für Fortbildung und Fragen der Ethik in Biologie und Medizin; Pfarrer am Universitätsklinikum Bonn-Venusberg; seit 1997 apl. Professor für Systematische Theologie und Ethik an der Universität Bonn; Mitglied der „Akademie für Ethik in der Medizin“ (Göttingen). Zahlreiche Veröffentlichungen – darunter 3 Bücher - zur Ethik in Biologie und Medizin.