Kopfnoten-Diskussion geht weiter

Kopfnoten-Diskussion geht weiter

Nordrhein-Westfalen ist bisher das einzige Bundesland, in dem seit vergangenem Jahr wieder verpflichtend die Kopfnoten auf den Zeugnissen eingeführt worden sind. Nach langer Diskussion konnten die Schulen selbst entscheiden, in welcher Form (kurze Beschreibung oder Noten) sie das Verhalten der Schüler in 6 Kategorien wie schulische Mitarbeit, Betragen, Sozialverhalten etc. beurteilen wollen. Diese Einzelnoten werden auch auf den Abschlusszeugnissen (z.B. Abitur) vermerkt.

von Bert Pfahl
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Heftige Kritik vom nordrhein-westfälischen Philologen-Verband

Schon mehrfach hatte sich der Philologenverband nachdrücklich gegen die jetzige Kopfnoten-Regelung in Nordrhein-Westfalen gewandt. Zwar unterstütze der Verband, so ließ er am 28.5. 08 in Düsseldorf von seinem Pressesprecher Klaus Schwung erklären, „das Bemühen, den Erziehungsauftrag der Schulen auch durch Kopfnoten deutlicher zu unterstreichen. Er bemängelt aber die jetzt praktizierte Form des Verfahrens und ebenso die Verpflichtung, 6 Kopf-Einzelnoten beispielsweise in Abiturzeugnissen aufzunehmen.“ Auch die Landesselternschaft der Gymnasien vertritt die Auffassung, dass die Abschlusszeugnisse, mit denen sich die Schüler bewerben, von der jetzigen Regelung ausgeschlossen werden sollten.

Sonderweg Nordrhein-Westfalen

Die anderen Bundesländer verzichten größtenteils seit vielen Jahren auf die Kopfnoten in Zeugnissen, wenigstens aber, wie in Baden-Württemberg auf Zeugnissen, die als Abgangs- oder Abschlusszeugnisse dienen. In Hessen und in Bayern werden in der gymnasialen Oberstufe keine Kopfnoten mehr erteilt und nie auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen, was ebenso für Brandenburg gilt.

Was gilt für die freien Schulen?

Die freien Schulen lassen derzeit prüfen, inwieweit das Arbeits- und Sozialverhalten von Schülern und Schülerinnen zum eigentlichen „Prüfungs- und Berechtigungswesen“ gehört, was der staatlichen Schulaufsicht unterliegt. Das hatte schon Prof. M. Baldus in seiner Abhandlung „Katholische freie Schulen im staatlichen und kirchlichen Recht“ (Die Gelbe Reihe, Heft 58) als nicht dem Staat zukommend dargelegt.

Jetzt haben die katholische und die evangelische Kirche ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Stefan Muckel von der Universität Köln in Auftrag gegeben, um prüfen zu lassen, ob sie zur Vergabe von Kopfnoten verpflichtet sind. Das Gutachten liege vor und werde zur Zeit ausgewertet. Das Ergebnis lässt sich vorwegnehmen, wenn man der Darlegung von Dr. Reiner Tillmanns in seinem Beitrag „Die Freiheit der Privatschulen nach dem Grundgesetz“ (Die Gelbe Reihe, Heft 62) folgt. Nach Tillmanns ist es eindeutig, dass die freien Schulen hier nicht den Vorgaben der staatlichen Schulaufsicht folgen müssen, sondern dies zu ihrem freien Gestaltungsspielraum gehört.

Eine andere Frage ist, inwieweit die mit den Kopfnoten gegebenen Orientierungen auch für die Eltern eine Hilfe zur rechten Einschätzung des Verhaltens ihrer Kinder in der Schule darstellen. Allerdings kann man nur hoffen, dass gerade an den freien Schulen der Kontakt der Eltern mit der Schule so intensiv ist, dass sie vor plötzlichen Überraschungen bewahrt bleiben.

Der Philologenverband teilt mit, dass „im Rahmen der Anhörung zur Kopfnoten-Problematik alle (!) vertretenen Organisationen und Verbände äußerten, dass das jetzt praktizierte Beurteilungsverfahren zum Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler überarbeitet und damit korrigiert werden muss.“