Das Elterngeld – eine Errungenschaft der neuen Familienpolitik? (1)
Die Bundesfamilienministerin wird demnächst wohl das neu eingeführte Elterngeld als großen Erfolg feiern. Schon jetzt wurde die gestiegene „Väterbeteiligung“ als Meilenstein einer neuen Familienpolitik bezeichnet. Untersucht man aber genauer, wie in unserem Bericht, wer vom Elterngeld profitiert, so kann man nur von einer "Mogelpackung" für einkommensschwache Mehrkindfamilien mit nicht erwerbstätigen Müttern sprechen.
von Stefan Fuchs
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Die Regelungen
Das zum 1. Januar 2007 für Eltern von Neugeborenen eingeführte Elterngeld ist nach Auffassung der Bundesfamilienministerin „ein wichtiger Meilenstein einer zukunftsorientierten Familienpolitik“. Bislang seien „junge Familien nach der Geburt eines Kindes oft in ein finanzielles Loch“ gefallen. Mit dem neuen Elterngeld würde dagegen ein „Schonraum für junge Eltern“ geschaffen, „um ohne finanzielle Sorgen in das Familienleben hineinzufinden“ . (1)
Das Elterngeld ersetzt seit 2007 das bisher Eltern für bis zu 24 Monate nach der Geburt ihres Kindes gezahlte Bundeserziehungsgeld von monatlich 300 € (2). Das Erziehungsgeld sollte angesichts der „spezifischen wirtschaftlichen und sozialen Belastungssituation“ junger Eltern „zur finanziellen Grundsicherung einer festen Kinderbetreuung durch Mutter bzw. Vater und somit zur Verbesserung der ökonomischen Voraussetzungen für die frühkindliche Sozialisation“ beitragen.
Ziel des Erziehungsgelds war es, „die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern in der besonders wichtigen Sorge um das Wohl der Kinder in ihren ersten Lebensjahren“ zu würdigen (3). In den Jahren 2001 sowie 2004 ist der Bezug von Erziehungsgeld zugunsten eines rascheren Wiedereinstiegs in die volle Erwerbstätigkeit flexibilisiert worden: Seitdem konnten Eltern wählen, ob sie das Erziehungsgeld als Regelbetrag für bis zu zwei Jahre oder in Budgetform, dann aber nur für maximal ein Jahr, beziehen wollten. Damit sollten Eltern in die Lage versetzt werden, „Berufstätigkeit, Kinder und die Arbeit im Haushalt besser zu vereinbaren“ . (4)
Die Inanspruchnahme des Erziehungsgelds ist in einer im Jahr 2005 veröffentlichten Studie von der „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik“ an der Universität Dortmund untersucht worden. Grundlage der Untersuchung war die Erziehungsgeldstatistik, die diejenigen Eltern erfasste, deren Anträge auf Erziehungsgeld bewilligt wurden (5). Die Bewilligung von Erziehungsgeld setzte voraus, dass das Einkommen der Eltern bestimmte Höchstgrenzen nicht überstieg. Für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes lagen diese Einkommensgrenzen so hoch, dass etwa 95 Prozent der Eltern Erziehungsgeld beziehen konnten (6).
Ab dem siebten Lebensmonat galten deutlich niedrigere Einkommensgrenzen. Trotzdem hatten 2003 mehr als drei Viertel der Erziehungsgeldbezieher über die ersten sechs Lebensmonate des Kindes hinaus Anspruch auf Erziehungsgeld (7). Fast 90 Prozent der Empfänger(innen) haben das Erziehungsgeld in der Form des Regelbetrags über 24 Monate in Anspruch genommen (8).
Bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen wurde der Regelbetrag gekürzt. Die große Mehrheit dieser Eltern hat aber den 2003 geltenden ungeminderten Regelbetrag von 307 € monatlich für bis zu 24 Monate erhalten (9). Für den Bezug des Erziehungsgelds in „Budgetform“ von 460 € für längstens ein Jahr haben sich weniger als zwölf Prozent der Anspruchsberechtigten entschieden (10). Auch in Ostdeutschland haben – trotz verbreiteter Erwerbstätigkeit von Müttern und gut ausgebauter Betreuungsinfrastruktur – fast 80 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern das Erziehungsgeld als Regelbetrag, also für eine Laufzeit bis zu zwei Jahren bezogen (11).
Das neue Elterngeld kann von einem Elternteil höchstens zwölf Monate bezogen werden. Wenn auch der zweite Elternteil vorübergehend das gemeinsame Kind betreut, kann die Bezugsdauer auf bis zu 14 Monate verlängert werden. Im Gegensatz zum Erziehungsgeld handelt es sich beim Elterngeld nicht um eine Zuwendung, die pauschal an Eltern gezahlt wird, sondern um eine Lohnersatzleistung. Diese Lohnersatzleistung soll den aus Erwerbsunterbrechungen resultierenden Einkommensausfall von Eltern, insbesondere von Müttern, unmittelbar nach der Geburt eines Kindes auffangen. Ersetzt werden – bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 € – 67 Prozent des durchschnittlich in den zwölf Monaten vor der Geburt monatlich verfügbaren Nettoerwerbseinkommens.
Das Nettoerwerbseinkommen berechnet sich, indem alle Erwerbseinkünfte aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes zusammengerechnet und davon Lohnsteuer, Kirchensteuer, Sozialabgaben und Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen werden. Geringverdiener, die weniger als 1000 € im Jahr verdienen, bekommen einen kleinen Prozentzuschlag auf die 67 Prozent (12). Nicht erwerbstätige Eltern erhalten einen „Sockelbeitrag“ von 300 Euro. Nicht als Einkommen angerechnet werden Arbeitslosengeld I und II, Renten, das Bafög, einmalige Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Stipendien (13).
Unbeschadet davon, dass das Elterngeld – nach Auskunft der Bundesfamilienministerin – „gemeinsame Zeit für Eltern und Kinder“ schaffen soll, kann es auch bei einer Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden bezogen werden. Die Betreuungsperson erhält dann – bis zu einer Bemessungsgrenze von 2700 € – 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens.
Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern können – „je nach Familiensituation“ einen „Geschwisterbonus“ oder einen „Mehrlingszuschlag“ erhalten. Bei Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind jeweils um einen Zuschlag in Höhe des Mindestbetrags. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten einen „Geschwisterbonus“ von 10 Prozent mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils. In Ausnahmefällen können neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld beziehen. Mit diesen Regelungen sollen unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigt und der „Vielfalt“ der Lebenssituationen von Familien Rechnung getragen werden (14).
Für das Elterngeld stellt die Bundesregierung jährlich rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind rund eine Milliarde Euro mehr als für das bisherige Erziehungsgeld (15). Die Bundesregierung verspricht sich vom Elterngeld nicht nur eine stärkere Beteiligung der Väter an der Säuglingspflege, sondern auch eine Steigerung der Geburtenrate – insbesondere unter gut ausgebildeten Frauen. Die Bundesfamilienministerin ist überzeugt davon, dass das Elterngeld mit seiner Konzentration der finanziellen Leistungen auf erwerbstätige, besserverdienende Frauen „den richtigen Ansatz verfolgt" (16).
(wird fortgesetzt)
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Anmerkungen
(1) Vgl.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeldrechner
(2) Vgl.: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: Wegweiser
(3) Vgl.: Sandra Fendrich et al: Erziehungsgeld und Elternzeit – Bericht des Jahres 2003, erstellt von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dortmund 2005, S. 4.
(4) Vgl.: Ebd., S. 5
(5) Es wäre natürlich aufschlussreich, die Inanspruchnahme von Erziehungsgeld und Elterngeld im Verhältnis zu den Geburtenzahlen zu untersuchen. Dies ist aber seriös noch nicht möglich, weil hinsichtlich des neu eingeführten Elterngelds die erforderlichen Daten noch nicht vorliegen.
(6) Im Bericht der Dortmunder Statistiker ist zu lesen, dass „in Bezug auf die bewilligten Erstanträge im Verhältnis zu den Geburten“ eine Quote von 93,1% zu verzeichnen ist, d.h. im Jahr 2003 erhalten 93,1% der Mütter bzw. Väter von Neugeborenen Erziehungsgeld im Rahmen des Erstantrags. Aus den Erziehungsgeldstatistiken ist nicht ersichtlich, wie oft die Gewährung von Erziehungsgeld aus Gründen der Einkommensgrenzen abgelehnt worden ist. Für das Elterngeld gelten nun keine Einkommensgrenzen mehr. Trotzdem sind etwa 2 Prozent der Anträge nicht bewilligt worden. Deshalb ist es realistisch anzunehmen, dass etwa fünf Prozent der Eltern aufgrund Überschreitens der Einkommensgrenzen kein Elterngeld bezogen haben.
Vgl. Ebd., S. 13-14 sowie eigene Berechnung auf folgender Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Anträge vom 1. bis 3. Quartal 2007, Wiesbaden 2007, Tabelle „TO1“.
(7) Vgl.: Sandra Fendrich et al: Erziehungsgeld und Elternzeit – Bericht des Jahres 2003, erstellt von der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dortmund 2005, S. 6.
(8) Im Jahr 2003 haben 88,3%, also der deutlich größere Teil aller Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfänger die Leistung in Form des Regelbetrages in Anspruch genommen. Vgl.: Ebd., S. 24.
(9) Vgl.: Ebd., S. 22.
(10) Bei Mehrlingsgeburten waren die gezahlten Gesamtbeträge entsprechend höher. Vgl.: Ebd., S. 20.
(11) Vgl.: Ebd., S. 26.
(12) Der berechnet sich zum Beispiel bei einem Verdienst von 700 € wie folgt: Die Geringverdienergrenze liegt bei 1000 Euro, macht 300 Euro Differenz. Gerechnet wird so: 150 € (Differenz 300 €durch zwei) mal 0,1 Prozentpunkte ergibt 15 Prozentpunkte. 67 Prozent plus 15 Prozent ergeben 82 Prozent. 82 Prozent von 700 Euro sind 574 Euro. Vgl.: Tagesschau vom 24.8.2007: Wie viel Elterngeld gibt es?
(13) Vgl.:Ebd. sowie Stephanie Pieper ("Campus & Karriere"/Deutschlandfunk): Elterngeld: Böse Überraschung für Studenten
(14) Vgl.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeldrechner
(15) Vgl.:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen Und Jugend: Das Elterngeld (7.3.2007),
(16) Uta Rasche: Jeder zehnte Vater nimmt eine Auszeit
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