Wie hältst Du´s mit dem Elternrecht?

Wie hältst Du´s mit dem Elternrecht?

Ein neues Internet-Instrumentarium ermöglicht gerade noch rechtzeitig vor den Bundestagswahlen eine Antwort auf diese Frage vom Abgeordneten des eigenen Wahlkreises einzuholen und in die Überlegungen einzubeziehen, wen und welche Partei man am kommenden Sonntag wählen möchte.

von Horst Hennert
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Abgeordnetencheck – eine aktuelle Informationsquelle

Der Verein „Zivile Koalition“ erklärt diese neue von ihm initiierte Informationsmöglichkeit der Bürger, von den Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zu erfahren, was deren Position zu bestimmten, für sie besonders wichtigen Fragen ist; „Den Wählern gibt der Abgeordnetencheck ein Instrument an die Hand, um einfach, schnell und von zu Hause aus seine Forderungen gezielt und nachhaltig einzubringen. Dabei muss er kein festes Programm unterschreiben – der Abgeordnetencheck ist weder parteilich noch an bestimmte Interessengruppen gebunden. Jedem Bürger steht es frei, diejenigen Initiativen des Abgeordnetenchecks auszuwählen und zu unterstützen, die er selbst vertreten kann und will.“

Dass es funktioniert, informativ und hilfreich ist, hat sich bereits erwiesen: Wenige Tage nachdem eine Abgeordnetenbefragung zur Kindergartenpflicht gestartet wurde, haben bereits 90 Abgeordnete Bürgern ihres Wahlkreises dazu geantwortet – bis auf wenige Ausnahmen, die namentlich aufgeführt werden, haben sich quer durch die Parteien alle für die Wahlfreiheit der Eltern ausgesprochen.

Erziehungsrecht ist Elternrecht

Gegen die Kindergartenpflicht vor der mit 6 Jahren beginnenden Schulpflicht richtet sich die für die Entscheidungsfreiheit der Eltern kämpfende „Initiative Familienschutz“, die sich des Abgeordnetenchecks bedient, um zu erfahren, wie die einzelnen Abgeordneten zum Artikel 6 des Grundgesetzes stehen, in dem es heißt:

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."

Die Sprecherin der Initiative Familienschutz Hedwig von Beverfoerde, erklärt gegenüber der Freien Welt:

„Der Kindergarten ist eine sehr gute freiwillige Einrichtung für Kinder ab 3 Jahren, die allgemein anerkannt ist und sich bewährt hat. Mit einer drohenden Kindergartenpflicht jedoch ist ein elementares Grundprinzip in Gefahr, nämlich das Erziehungsrecht der Eltern. Unsere Verfassung schützt in Artikel 6 GG dieses natürliche Elternrecht ausdrücklich gegen den Zugriff des Staates. Bei uns in Deutschland wird im Gegensatz zu Rest-Europa das elterliche Erziehungsrecht ja bereits durch die Schulpflicht eingeschränkt. Die Sechsjährigkeit, mit der ein Kind schulpflichtig wird, markiert also eine Schallgrenze. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Pflege und Erziehung der Kinder ganz und gar Sache der Eltern und der Staat hat nicht das Recht, sich einzumischen. Ausnahme bilden nur Fälle von Kindesmisshandlung und Verwahrlosung, in denen das staatliche Wächteramt greift.
Wenn wir jetzt aber zulassen, dass die Schallgrenze Schulpflicht durch eine allgemeine Kindergartenpflicht nach unten durchbrochen wird, gibt es kein Halten mehr.“

Wer wissen möchte, wie die Abgeordneten seines Wahlkreises zum Elternrecht stehen, kann ihnen diese Frage einfach mit dem Abgeordnetencheck vorlegen.