Ehe- und Familiengemeinschaft (2)

Ehe- und Familiengemeinschaft (2)

Die "communio personarum" ist auf dem Hintergrund der theologischen Anthropologie Johannes Pauls II. zu fassen. Sie besagt, daß der Mensch (jeder Mensch) als Person an- und ernstgenommen wird. Als Person ist er vernunftbegabt, selbstbewußt, fähig sich zu besitzen, zu beherrschen und zu bestimmen. Ihm ist eine gewisse "Autoteleologie" eigen, d.h. er ist nicht nur begabt, sich in der Welt Ziele zu setzen, sondern auch für sich selbst Ziel zu sein. So strebt er danach, sich wohlzufühlen, die eigenen Talente zur Entfaltung zu bringen, als Gesamtpersönlichkeit zu reifen.

von Jutta Burggraf
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2. Als Person leben

Übertragen auf die Ehe heißt das in einem ersten Schritt: Mann und Frau stehen sich als freie, selbständige Personen gleichberechtigt gegenüber. Heute scheint das klar zu sein. Im Zeitalter des Feminismus wagt kaum jemand, patriarchalische Verhaltensweisen ernsthaft zu verteidigen - zumindest nicht in der Öffentlichkeit. Dagegen kann man im allgemeinen mit viel Applaus rechnen, wenn man die Überlegenheit des weiblichen Geschlechts herausstreicht. "Männliche" Rationalität und Herrschsucht, so wird gern behauptet, hätten die Menschheit an den Rand des ökologischen Abgrunds und der atomaren Vernichtung getrieben; nun müsse die Frau das Zepter ergreifen. Rettung sei nur noch von dem Gefühlsmäßigen und Unlogischen, von dem Sanften und Behutsamen zu erwarten, wie es sich in der Frau verkörpere. "Frauen müssen und werden die Erde befreien, weil sie in größerer Harmonie mit der Natur leben," so lautet die bekannteste These. Doch sie hat kaum dazu beigetragen, das Miteinander der Geschlechter harmonisch zu gestalten. Die Diskussionen zwischen Mann und Frau, wer nun wem über- bzw. unterlegen sei, sind hartnäckig, aber unfruchtbar. Daher gehören sie entschieden beiseite gelassen, wenn man eine tragfähige Beziehung anstreben möchte.

Und noch etwas machen die bisherigen Hinweise auf das Person-Sein deutlich: Der Mensch geht in keiner Vereinigung, in keiner Gruppe oder Gesellschaft, auch nicht in Ehe und Familie, vollkommen auf. Er transzendiert sozusagen jedes soziale Gebilde. Auch wenn es sich um die innigste Lebensgemeinschaft handelt, bleibt da immer ein "Rest", der von dem (oder den) anderen nicht beansprucht werden kann und darf. So etwa hat jeder Mensch seine eigene Geschichte, seine persönlichen Erfahrungen, die er zwar mit dem anderen teilen, wenn nötig auch verarbeiten kann, die aber sein Leben prägend mitbestimmen, das er selbst als Ganzes zu verantworten hat. Daher muß die Notwendigkeit einer gesunden Distanz in der Ehe erkannt werden. Ein Partner darf dem anderen nicht die Luft zum Atmen, die Möglichkeit der Entfaltung und Fortentwicklung eigener Initiativen, Gedanken oder Pläne nehmen: Um eins zu werden, muß man zwei bleiben.

Der Person-Begriff Johannes Pauls II. ist allerdings etwas komplexer. Als Person ist der Mensch nicht nur innerweltlich zu verstehen; als solche ist er auch Abbild seines Schöpfers, dessen Dreipersonalität ein letztes und unergründliches Geheimnis ist. Die klassische Theologie versteht die drei göttlichen Personen als Relationen, als wechselseitige Bezogenheit: Der "Vater" ist Vater nur durch den Sohn und für den Sohn; dieser ist "Sohn" nur durch und für den Vater; beide sind, was sie sind, nur im und durch den Heiligen Geist.

Geht man davon aus, daß der Mensch nicht nur in seiner Geistigkeit und Freiheit, sondern in dem Personsein selbst gottähnlich ist, so bedeutet das: Der Mensch ist von seinem innersten Wesen her auf Beziehung angelegt. Hinweis darauf gibt die Tatsache, daß er in zwei Geschlechtern existiert. (Eine parthenogenetische oder gar ungeschlechtliche Personenvermehrung oder Zwittrigkeit mit Paarung oder andere Möglichkeiten entsprechend der mannigfaltigen Verhältnisse, die im Tierreich vorkommen, wären immerhin auch denkbar und gäben Zeugnis von einer gewissen Selbstgenügsamkeit.)

Die geschlechtliche Differenz ist nicht unwesentlich oder nachträglich, nicht eine bloße Bedingung, die auch fehlen könnte, nicht nur Ausdruck gesellschaftlicher Prägung, sondern sie stammt von der Absicht des Schöpfers selbst, von dem göttlichen Willen zum Mann und zur Frau. Sie ist auch nicht irgendeine Wirklichkeit, die nur auf den leiblichen Bereich zu begrenzen wäre. Mann und Frau ergänzen sich in ihrer je spezifischen leiblich-seelisch-geistigen Natur. Ihre höchst konkrete, anschauliche, auch fühlbare Andersheit muß weder nivelliert noch geleugnet werden. Der Sinn für Unterschiede ist nach dem Philosophen Jörg Splett sogar ein "Gradmesser für die Kultiviertheit des Menschen überhaupt". Splett erwähnt in diesem Zusammenhang ein altes chinesisches Sprichwort, das sagt, die Weisheit beginne damit, dem anderen sein Anderssein zu vergeben. Sowohl der Mann als auch die Frau besitzen Wertqualitäten, die ihnen eigen sind, und jeder ist dem anderen in seinem Bereich überlegen. Nicht ununterschiedene Harmonie, sondern eine gesunde Spannung zwischen den je anderen Polen macht das Leben interessant und reich.

Sexualität (im weitesten Sinne) bedeutet die personale, ganzheitliche Anlage auf ein Du hin. Mannsein und Frausein sind zwei verschiedene Ausprägungen des einen Menschseins, des leiblich-seelischen Seins eines nach dem Abbild Gottes geschaffenen Wesens, das Innerlichkeit und Eigenständigkeit, immer aber auch Beziehung zum anderen ist, Selbstsein und Mitsein zugleich. Der Mensch als Person greift über sich hinaus, weist auf einen anderen hin, für den zu leben und den zu lieben es gilt. Nur in der Hingabe an ein Du vermag er sich selbst zu erkennen und volle Erfüllung zu finden.

In Beziehung zu leben, Beziehungen einzugehen, entspricht der inneren Struktur des menschlichen Wesens. Freundschaft, Liebe, Sorge füreinander und Teilnahme am Schicksal der anderen sind folglich nicht etwas Zufälliges, Dekoratives, letztlich Überflüssiges für Mann und Frau, sondern absolut notwendig zur geistigen Reife und zum menschlichen Glück. Denn in dem gleichen Maße, in dem die Person sich selbst Ziel ist und zur eigenen Entfaltung strebt, gilt auch: Sie kann sich nur dann verwirklichen, wenn sie - mit Worten Johannes Pauls II. - zur "Gabe" für einen anderen wird. Hier ist selbstverständlich eine verantwortete und zu verantwortende Hingabe gemeint. Selbsthingabe darf nie so mißverstanden werden, als ob man sich einem anderen als Mittel für dessen Zwecke zur Verfügung stellte. Zuerst sich selbst darf der Mensch nie als Mittel, sondern muß sich immer als "Selbstzweck" begreifen. Unter diesen Voraussetzungen aber sind Ehe und Familie nicht nur grundsätzlich gerechtfertigt, Möglichkeiten zur freien Selbstentfaltung zu sein; sie bieten vom natürlichen Standpunkt aus geradezu den optimalen Weg zu diesem Ziel.

(wird fortgesetzt)

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Jutta Burggraf ist Dr.päd. und Dr. theol., Autorin zahlreicher Bücher und lehrt als Professorin für Systematische Theologie an der Universität von Navarra in Pamplona. Ihre email ist: jburggraf@unav.es