Die systematische Ausbeutung der Familien in Deutschland (3)

Die systematische Ausbeutung der Familien in Deutschland (3)

Wenn eine Gesellschaft Kindern nur ein steuerfreies Existenzminimum zugesteht, dann bedeutet dies, Eltern müssen alles, was sie über das Existenzminimum hinaus ihren Kindern zukommen lassen, mit ihrem individuellen Grenzsteuersatz versteuern. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums ist der wichtigste Verfassungsgrundsatz im Steuerrecht und wird selbstverständlich allen Erwachsenen zugestanden. Für die Kinder musste diese Steuerbefreiung erst vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten werden.

von Prof. Dr. Hermann ADRIAN, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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Nachdem fast alle Volkswirtschaftler über 3 Jahrzehnte hinweg die Bedeutung von Kindern für den Wohlstand der Gesellschaft geleugnet haben, erkennen nun doch einige, dass Kinder für Wirtschaftsentwicklung, Wohlstand und Finanzierung der Sozialsysteme von entscheidender Bedeutung sind. Meist argumentieren sie dann, die Erziehungsleistung der Eltern dürfe aber nicht in den Sozialsystemen „honoriert“ wer den, sondern müsse durch eine wie auch immer geartete Unterstützung der Familien aus Steuermitteln erfolgen, weil die Kinder für alle Bereiche der Gesellschaft entscheidend seien, nicht nur für die Sozialsysteme. Dies ist schlicht ein Ablenkungsmanöver und geradezu zynisch. Die folgende Analyse der Behandlung von Familien im Steuerrecht zeigt, auch das Steuerrecht ist ungerecht gegen Familien.

Die Besteuerung der Bürger soll nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen. Für Ehepaare gilt dabei das Ehegattensplitting: Die Einkommen der Eheleute werden addiert und jedem wird die Hälfte zugeordnet. Dadurch wird für beide ein steuerfreies Existenzminimum von 7.664 Euro berücksichtigt und die Wirkung der Progression des Steuertarifes wird abgemildert. Für Singles und kinderlose Ehepaare gilt deshalb bezogen auf das Pro-Kopf-Einkommen derselbe Steuertarif.

Abb. 2: Die blaue Linie ist der seit dem 1.1.2005 gültige Steuertarif, wie er für das Pro-KopfEinkommen von Singles und aufgrund des Ehegattensplittings auch für kinderlose Paare gilt. Kinder werden im Steuersystem jedoch nur durch die Steuerbefreiung eines steuerlichen Existenzminimums von knapp 6.000 Euro pro Jahr berücksichtigt. Verteilt man das Einkommen und die Steuerzahlung einer Familie gleichmäßig auf die Eltern und die Kinder, so stellt man fest, dass der Steuertarif der Familienmitglieder für ihr jeweiliges Pro-Kopf-Einkommen wesentlich höher ist, als der für Kinderlose. Das bedeutet, dass in Deutschland bezogen auf das Pro-Kopf-Einkommen die Mitglieder der Familien die höchsten Steuern bezahlen und zwar umso höhere je mehr Kinder in der Familie leben. Kinderlose bezahlen bezogen auf das Pro-Kopf-Einkommen die niedrigsten Steuern.

Kinder werden steuerlich jedoch nicht durch ein Splittingverfahren berücksichtigt, sondern nur durch die Steuerbefreiung eines steuerlichen Existenzminimums in Höhe von 5.996 Euro pro Jahr. Verteilt man das Einkommen und die Steuerzahlung einer Familie gleichmäßig auf die Eltern und die Kinder, so findet man, wie in Abb. 2 dargestellt, dass der effektive Steuertarif der Familienmitglieder für ihr jeweiliges Pro-Kopf-Einkommen wesentlich höher ist als der für Kinderlose. In Deutschland bezahlen demnach, bezogen auf das Pro-Kopf-Einkommen, die Mitglieder der Familien die höchsten Steuern und zwar umso höhere je mehr Kinder in der Familie leben. Kinderlose bezahlen bezogen auf das Pro-Kopf-Einkommen die niedrigsten Steuern!

Da der Staat beim Einziehen der Lohnsteuer zunächst sogar das Existenzminimum der Kinder besteuert, muss er diese zuviel eingezogene Steuer wieder erstatten, was durch pauschale monatliche Zahlungen, Kindergeld genannt, erfolgt. So wird die Steuerbefreiung des Existenzminimums plötzlich zu einer Leistung des Staates.

Abb. 3: Verteilt man das Einkommen und die Steuerzahlung einer Familie gleichmäßig auf die Eltern und die Kinder, so erhält man die Steuerlastquote, die jedes Familienmitglied für ihr jeweiliges Pro-Kopf-Einkommen zu zahlen hat. Roter Pfeil: Während Kinderlose erst bei einem Jahreseinkommen von 65.000 Euro eine Steuerlastquote von 30% haben, müssen die Mitglieder einer Familie mit 6 Kindern diese bereits bei einem Pro-Kopf-Einkommen von 21.000 Euro zahlen. Blauer Pfeil: Bei einem Pro-Kopf-Jahreseinkommen von 15.000 Euro beträgt die StKinderlose 10%, für die Mitglieder einer Familie mit 6 Kindern jedoch bereits 25%.

Aus dem in Abb. 2 gezeigten Steuertarif folgt die in Abb. 3 dargestellte Steuerlastquote in Abhängigkeit vom Pro-Kopf-Jahreseinkommen für Kinderlose und für die Mitglieder von Familien mit bis zu 6 Kindern. Es ist offensichtlich, bezogen auf das Pro-Kopf-Einkommen zahlen die Mitglieder einer Familie die höchsten Steuern und zwar umso höhere je mehr Kinder in der Familie leben. Kinderlose zahlen die niedrigsten Steuern. Damit ist der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massiv verletzt.

Wenn eine Gesellschaft Kindern nur ein steuerfreies Existenzminimum zugesteht, dann bedeutet dies, Eltern müssen alles, was sie über das Existenzminimum hinaus ihren Kindern zukommen lassen, mit ihrem individuellen Grenzsteuersatz versteuern. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums ist der wichtigste Verfassungsgrundsatz im Steuerrecht und wird selbstverständlich allen Erwachsenen zugestanden. Für die Kinder musste diese Steuerbefreiung erst vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten werden. Unser Steuerrecht bringt zum Ausdruck, dass die Mehrheit unserer Gesellschaft Kinder nur als ein lästiges Übel ansieht, denen man leider aufgrund von Verfassungsgerichtsurteilen eine Steuerbefreiung des Existenzminimums zugestehen muss, am Wohlstand der Gesellschaft will man Kinder nicht teilhaben lassen.

Wie rücksichtslos sich unser Staat gegen die Familien verhält, erkennt man aus der Ausgestaltung der Steuerreformen der Jahre 1998 bis 2005. Zuerst hat man die Großunternehmen beschenkt, indem man Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Beteiligungen steuerfrei gestellt hat. Dies hat den Aktionären Milliarden in die Taschen gespült. Dann hat man bei der in Abb. 4 dargestellten Reform der Einkommensteuer, Entlastungsvolumen über 50 Mrd Euro, den Spitzensteuersatz um mehr als ein Fünftel von 53% auf 42% gesenkt, was insbesondere Singles und kinderlosen Paaren nützt. Aber dem mittleren Einkommensbereich hat man die geringste Entlastung zugestanden. In diesem Bereich liegen die meisten Familien, weil natürlich viele Familien wegen der Betreuung ihrer Kinder von einem oder eineinhalb Verdiensten leben, schließlich liegt die Versorgung mit Plätzen für die Ganztagsbetreuung von Kleinkindern oder Schulkindern immer noch bei nur wenigen Prozent.

Abb. 4: Rote Linie: Prozentuale Entlastung der Arbeitnehmer durch die Steuerreform 1998 bis 2005 in Abhängigkeit vom Einkommen pro Erwachsenem. Die geringste prozentuale Entlastung hat man dem Einkommensbereich zwischen 30.000 und 80.000 Euro zugestanden. Dies ist der Bereich, in dem die meisten Familien sich befinden. Man hat demnach die Familien gezielt benachteiligt. Eine gerechte Steuerreform hätte so gestaltet werden müssen, wie von der punktierten blauen Linie angezeigt wird.

Die in Abb. 4 gezeigte ungewöhnliche Form der Entlastungskurve der Steuerreform 1998-2005 in Abhängigkeit vom Jahreseinkommen ist nicht zufällig entstanden, sondern wurde gezielt konstruiert. Durch die Gestaltung der Steuerreform hat der Staat die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Erhöhung des Kindergeldes zum großen Teil und mit Absicht wieder einkassiert. Dies kann jeder im Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bundesregierung zwischen den Zeilen deutlich lesen. Dies ist die heute übliche Vorgehensweise, Urteile des Bundesverfassungsgerichts zwar formal zu befolgen, aber an anderer Stelle zu konterkarieren und damit de facto kaltschnäuzig zu ignorieren. Dieser Staat hat für Familien und ihre Kinder nichts übrig, er lebt nur im Hier und Jetzt, Ziel und Zeithorizont ist der Machterhalt oder der Machtgewinn bei der nächsten Wahl, die nächste Generation interessiert nur wenige. Die meisten Bürger können die Zusammenhänge nicht durchschauen, weil sie nach meiner Auffassung auf vielfältige Weise gezielt falsch informiert werden.

Nur wenn der Staat Kinder durch ein Splittingverfahren berücksichtigt, wie das z.B. in Frankreich geschieht, erkennt er an, dass das Gesamteinkommen der Familie sich tatsächlich auf alle Köpfe verteilt. Essen, Wohnen, Kleidung, Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen und am Sport, Reisen etc., alles kostet „pro Kopf“. Mit Kindern braucht man mehr Wohnraum, ein größeres Auto, jeder braucht im Wachstum ständig neue Kleidung, sein eigenes Fahrrad und später auch seinen eigenen Computer, eigenes Taschengeld und eine eigene Ausbildung. Der Staat muss endlich ein Familiensteuersplitting einführen, um die Familien im Steuerrecht gerecht zu behandeln. Die Erziehungsleistung muss parallel dazu durch Leistungsgerechtigkeit in den sozialen Sicherungssystemen berücksichtigt werden.

Das Volumen der Steuerreform 1998-2005 hätte leicht ausgereicht ein Familiensteuersplitting einzuführen, aber das will offenbar von unseren Politikern keiner, es wird von keiner Partei auch nur ernsthaft diskutiert. Man macht im Endeffekt das Gegenteil: Weil wegen der Absenkung des Spitzensteuersatzes zu wenig Geld in die Kasse kommt, wurde 2007 die Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte erhöht. Diese Steuererhöhung trifft aber besonders Familien, weil Familien ihr geringes Pro-Kopf-Einkommen fast völlig für den Konsum ausgeben müssen.

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© Professor Dr. Hermann ADRIAN, Johannes Gutenberg-Universität Mainz