Die systematische Ausbeutung der Familien in Deutschland (2)
Im zweiten Teil der Artikelserie geht es um eine Analyse unserer Rentenversicherung. Da in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Kapital angespart wird und jeder Euro Leistung in 30 Jahren von unseren Kindern bezahlt wird, handelt es sich ganz offensichtlich um eine durch unsere Kinder, also durch Human-Kapital gedeckte Versicherung. Diese Aussage ist von entscheidender Bedeutung: Die Gesetzliche Rentenversicherung ist durch "Human-Kapital" (Kinder) gedeckt!
von Prof. Dr. Hermann ADRIAN, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
---
Die systematische Ausbeutung der Familien in den Sozialsystemen
Die deutschen Sozialsysteme der gesetzlichen Rentenversicherung GRV, der gesetzlichen Krankenversicherung GKV und der gesetzlichen Pflegeversicherung GPV sind umlagefinanziert. Die staatlichen Zwangsbeiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zur Renten- und zur Pflegeversicherung werden innerhalb eines Monats an die alten Menschen in Form von Rentenzahlungen und Pflegeleistungen ausbezahlt. Es wird kein Geld angespart, kein Kapital akkumuliert.
Der Umfang der intergenerationalen Umverteilung beträgt ca 250 Mrd Euro in der GRV und 20 Mrd Euro in der GPV. Aber auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesamtvolumen ca 150 Mrd Euro) werden ca 70% der Beiträge der jungen Beitragszahler auf die Alten umverteilt, was etwa 80 Mrd Euro entspricht. Insgesamt beträgt die intergenerationale Umverteilung von der Erwerbsgeneration zur alten Generation 350 Mrd Euro pro Jahr. Aufgrund des Beitragsausfalls der seit 1970 nicht geborenen Kinder fehlen heute in den Sozialsystemen jährlich über 60 Mrd Euro4. Dieser Fehlbetrag nimmt bis 2035 jährlich um ca 7 Mrd Euro zu. Zusammen mit der hohen Arbeitslosenquote, die aber ihrerseits selbst wieder demografische Ursachen hat (5), ist dies der Grund für die Absenkung des Rentenniveaus und die seit 1995 rapide ansteigenden steuerfinanzierten Zuschüsse zu den Sozialsystemen, die heute ca 85 Mrd Euro betragen (6). Im folgenden werde ich nur die Rentenversicherung behandeln, aber die Aussagen gelten entsprechend auch für die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung. (7)
Man muss sich bewusst machen, dass in einer gerechten Gesellschaft, jeder wirtschaftlich leistungsfähige Bürger den gesamten Konsum seines Lebens und alle Dienstleistungen, die er im Laufe seines Lebens in Anspruch nimmt (von den Kosten seiner Geburt bis zu den Kosten seiner Beerdigung) letztlich selbst bezahlen muss. Man kann es auch so ausdrücken: 40 Jahre Wertschöpfung müssen für 80 Jahre Leben reichen. Zur Wertschöpfung trägt bei Erwerbsarbeit und Erziehungsarbeit. Mit den Steuern bezahlen wir die Dienstleistungen des Staates: Ausbildung, Wissenschaft und Kultur, innere und äußere Sicherheit, Aufbau und Unterhalt der öffentlichen Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Verwaltung und politische Führung, etc. Für unsere privaten Kosten in der Jugend, die wir unseren Eltern verursacht haben (8), bezahlen wir durch Finanzierung ihres Alterseinkommens und ihrer Gesundheitsund Pflegekosten.
Mit den Beiträgen zur Rentenund zur Pflegeversicherung sowie durch unsere Beitragsüberschüsse in der Krankenversicherung (9) zahlen wir unsere Schulden bei unseren Eltern zurück, die wir in der Kindheit bei ihnen aufgenommen haben. Da jeder Erwerbstätige Eltern hat oder hatte, ist es gerechtfertigt von jedem Beiträge einzuziehen. Es wäre aus meiner Sicht sogar sinnvoll, Bürgerversicherungen einzuführen und die Versicherungspflicht auf alle Einkommensarten und alle Bevölkerungsgruppen (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbständige, Politiker etc.) auszuweiten. Für das eigene Alter kann man aus ökonomischer Sicht prinzipiell auf zwei verschiedene Weisen vorsorgen:
- 1. Durch Bildung von Human-Kapital, also durch das Aufziehen von Kindern. Dadurch erwirbt man ein Guthaben bei der nachfolgenden Generation und kann deshalb darauf vertrauen, dass man im Alter von den Kindern unterhalten wird.
- 2. Alternativ durch Bildung von Real-Kapital. Wer keine Kosten und Mühen für Kinder hat, kann das so eingesparte Geld ansparen und von diesem akkumulierten Kapital im Alter Konsum sowie Gesundheitsund Pflegekosten bezahlen. Da in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Kapital angespart wird und jeder Euro Leistung in 30 Jahren von unseren Kindern bezahlt wird, handelt es sich ganz offensichtlich um eine durch unsere Kinder, also durch Human-Kapital gedeckte Versicherung. Diese Aussage ist von entscheidender Bedeutung:
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist durch Human-Kapital (Kinder) gedeckt!
Diese Aussage ist deshalb so bedeutend, weil eine Voraussetzung für das Funktionieren einer Altersversicherung ist, dass das Anrecht und die Höhe der späteren Bezüge daran gekoppelt sein müssen, in welchem Ausmaß der Berechtigte zur Stärkung der Quelle der Bezüge beigetragen hat. Bei einer durch Human-Kapital gedeckten Rentenversicherung muss die Höhe der Leistungen an die Kinderzahl gekoppelt sein. Es ist eine Absurdität, die Höhe der Rente an die früheren Zahlungen an die Elterngeneration zu koppeln. Dieses Geld war eine Rückzahlung von Schulden, wurde an die Eltern ausgezahlt und ist weg. Die durch Kinderlose beherrschte Politik möchte gerne eine durch Human-Kapital gedeckte Alterssicherung so behandeln, als wäre sie durch Real-Kapital gedeckt, was aber ökonomischer Unsinn ist.
Im deutschen, durch Human-Kapital gedeckten Rentensystem bekommen aber gerade diejenigen die höchsten Renten, die keine Kinder aufgezogen haben. Den Müttern jedoch, die meist die größte Last der Kindererziehung tragen, persönlichen Verzicht leisten und zahlreiche Einschränkungen hinnehmen, werden nahezu keine Rentenansprüche aus den Beitragszahlungen ihrer Kinder zugestanden!
Heute bekommt eine Mutter für die Erziehung eines Kindes 3 „Rentenpunkte“ zugesprochen. Dies führt zu einer Rente von 3 „Rentenwerten“, und damit einer Rente von 3 × 26,13 Euro, also ungefähr 78 Euro pro Monat. Bei einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von 15 Jahren entspricht dies einer Gesamtrente von 15 x 12 x 78 Euro = 14.040 Euro. Das Kind dieser Mutter wird bei durchschnittlichem Einkommen von 3.000 Euro pro Monat einen Rentenbeitrag von 600 Euro pro Monat bezahlen, 40 Jahre lang. Dieses entspricht einer gesamten Beitragsleistung von 40 x 12 x 600 Euro = 288.000 Euro, das 20-fache dessen, was die Mutter für ihre Erziehungsleistung erhält. Offensichtlich pervertiert unser Rentensystem die ursprüngliche Idee der Vorsorge für das Alter durch das Aufziehen von Kindern. Aus moralischen Gründen wären Kinder zur Unterstützung ihrer alten Mutter verpflichtet, völlig unabhängig davon, wie viel Erwerbsarbeit ihre Mutter geleistet hat. Ja gerade den Müttern, die auf Erwerbsarbeit und eigene Karriere verzichtet haben und ihre Zeit und Kraft völlig der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben, wären diese Kinder besonders zu Unterhalt verpflichtet. Aber gerade diese Mütter erhalten durch die ungerechte GRV so gut wie nichts.
Wie unfair die GRV gegenüber Eltern mit 2 oder mehr Kindern tatsächlich ist, zeigt der linke Teil von Abb. 1. Wenn jeder im Laufe seines Lebens zusammen mit einem Partner 2 Kinder aufziehen würde, dann wäre die GRV sogar in der heutigen Form gerecht. Jeder würde dann zweimal im Leben existenzielle Unterstützung durch andere erhalten: Einmal als Kind von seinen Eltern und einmal als alter Mensch von den eigenen, inzwischen erwachsenen und ökonomisch aktiven Kinder.
Genau dieselben existenziellen Unterstützungsleistungen würde jeder in seiner aktiven Zeit leisten durch Unterstützung der eigenen Eltern mittels Zahlung von Sozialbeiträgen und durch das Aufziehen von 2 Kindern durch Tragen der Kosten und der hiefür benötigten Arbeitsleistung. Alles wäre fair und ausgeglichen. Eine solche Person würde während ihres gesamten Lebens nur soviel konsumieren, wie sie selbst in ihrer aktiven Zeit erwirtschaftet hat. Wenn die Zahl der aufgezogenen Kinder jedoch stark variiert, dann wirkt die GRV höchst ungerecht.
Lebenslang kinderlose Personen erhalten heute zweimal Unterstützung durch andere: In der Kindheit von den Eltern und im Alter durch staatlichen Zwang von den Kindern anderer Leute. Sie selbst leisten aber in ihrer aktiven Zeit nur einmal Unterstützung: Für ihre alten Eltern. Wegen dieser Tatsache, zweimal Unterstützung zu erhalten, aber nur eine Unterstützungsleistung zu erbringen, können Kinderlose im Verlauf ihres Lebens heute etwa ein Viertel mehr konsumieren, als sie selbst erwirtschaftet haben. Aber natürlich hat der Staat kein eigenes Geld, er kann die Kinderlosen nur beschenken, indem er die komplementäre Bevölkerungsgruppe, die Familien mit zwei oder mehr Kindern, ausbeutet.
Die Grafik zeigt die GRV in ihrer heutigen Form. Dieselbe Grundfarbe (z.B. grün) kennzeichnet jeweils dieselbe Altersgruppe von Personen, die als Kinder (K) beginnen, zu aktiven Erwachsenen (E) und schließlich alt werden (A). Die nach unten gerichteten Pfeile symbolisieren die Unterstützungsleistung der Eltern für ihre unterhaltsberechtigten Kinder. Die nach oben gerichteten Pfeile symbolisieren die Unterstützungsleistung der erwachsenen Kinder an ihre alten Eltern durch Zahlung von Rentenbeiträgen. Diejenigen, die nach 1970 keine Kinder aufgezogen haben, unterstützen mit ihren Rentenbeiträgen auch ihre alten Eltern, sie zahlen damit ihre Schulden bei ihren Eltern zurück. Die Mittel, die sie durch ihre Kinderlosigkeit sparen, verwenden sie für zusätzlichen Konsum. Im Alter erhalten sie aufgrund unserer ungerechten Sozialsysteme trotzdem eine Rente, finanziert durch staatlichen Zwang von den Kindern der Familien, wofür es keinerlei moralische Rechtfertigung gibt (schräge rote Pfeile). Dies ist eine skandalöse und die Menschenwürde verletzende Ungerechtigkeit gegenüber der nachfolgenden Generation.
Die Grafik zeigt, wie ein gerechtes Rentensystem aussehen würde. Jedermann unterstützt seine alten Eltern durch Zahlung von Rentenbeiträgen, denn jeder hat Eltern. Für das eigene Alter kann man auf zwei Weisen vorsorgen. Entweder man zieht Kinder auf und trägt hierfür die Kosten. Dann kann man darauf vertrauen, im Alter von den Kindern über Rentenbeiträge unterstützt zu werden. Oder man bleibt (gewollt oder ungewollt) kinderlos, dann muss man eben aus den gesparten Kinderkosten Kapital ansparen, um für sein eigenes Alter vorzusorgen. Auf diese Weise werden ungerechtfertigte Belastungen für die nachfolgende Generation vermieden.
Nur weil sich die überwiegende Mehrheit unserer Bürger durch 50 Jahre Desinformation und Gehirnwäsche daran gewöhnt hat, fällt es vielen gar nicht mehr auf, wie absurd unsere Rentenversicherung ist. Zur Verdeutlichung der Absurdität einer durch Human-Kapital gedeckten Alterssicherung, bei der die Anspruchsberechtigung an die Kapitalzahlung an die Eltern gekoppelt ist, wollen wir die spiegelbildliche Situation betrachten: Eine durch Real-Kapital gedeckte Versicherung, bei der die Höhe der Rentenbezüge an die Zahl der aufgezogenen Kinder gekoppelt ist.
Jeder Bürger zahlt Geld in einen Kapitaltopf ein, so viel er möchte, oder auch gar nichts, falls er nichts zahlen möchte oder nichts zahlen kann (entspricht: jeder zieht Kinder auf, so viele er möchte, oder auch keine). Später im Alter werden die Auszahlungen aus dem Kapitaltopf nicht an die Höhe der Einzahlungen gekoppelt, sondern an die Erziehungsleistung, also an die Kinderzahl. Hier erkennt jeder sofort die Absurdität. Die Folge einer solchen Versicherung wäre, dass natürlich die meisten Leute nichts oder nur wenig in den Kapitaltopf einzahlen würden. Dies ist völlig analog dazu, dass heute viele keine Kinder mehr wollen, oder höchstens gerade 1 Kind.
(wird fortgesetzt)
---
Anmerkungen
(4) Durch das Geburtendefizit fehlen seit 1995 pro Jahrgang 400.000 junge Beitragszahler. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr würden im Jahr 2007 den Sozialkassen GRV, GKV und GPV 36% von 35.000 Euro x 12 Jahrgänge x 400.000 /Jahrgang = 60,5 Mrd Euro zusätzlich zufließen.
(5) H. Adrian, Demografische Ursachen der Arbeitslosigkeit in Deutschland, Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Demografie, Jg. 5, Nr. 9, S. 10 (März 2006)
(6) Im Jahr 2006 betrug der steuerfinanzierte Zuschuss zur GRV ca 80 Mrd Euro und zur GKV ca 5 Mrd Euro.
(7) H. Adrian, Leistungsgerechtigkeit und Solidarität – Eine notwendige Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung, ifo-Schnelldienst, Jg. 58, Nr. 12, S. 5 (2005)
(8) Die Kosten bestehen aus den Opportunitätskosten und den direkten Kosten. Mit Opportunitätskosten der Kindererziehung bezeichnet man den Verlust von Erwerbseinkommen durch Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung der Kinder abzüglich staatlicher Subventionen (Ehegattensplitting). Die direkten Kosten sind die Ausgaben der Eltern für ihre Kinder, abzüglich staatlicher Subventionen (Kindergeld).
---
© Professor Dr. Hermann ADRIAN, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen | E-Mail mit Artikel-Link versenden | Druckversion